Dreiländerseminare
Teil der DIGICRIMJUS-Partnerschaft ist die Organisation und Durchführung von Dreiländerseminaren zwischen der Universitäten Szeged, Istanbul und Konstanz. Hierüber bekommen Studierende und Doktoranden die Möglichkeit im Forschungsfeld von DIGICRIMJUS auf europäischer Ebene Strafrechtvergleichung zu erlernen und zu betreiben.
Dreiländerseminar 2023 in Szeged (Ungarn)
Im Rahmen von DIGICRIMJUS findet vom 12.-19. September 2023 ein Dreiländerseminar, gefördert durch das Eramus+ Blended Intensiv Program (BIP), an der University of Szeged (Ungarn) zum Thema
„Legal answers to violence in the virtual space – A criminal approach”
statt. Neben den Kooperationspartnern von DIGICRIMJUS nehmen auch die University of Marie Curie Sklodowska (UMCS) aus Polen und die University of Oradea aus Rumänien teil.
Informationen
Kurzbeschreibung
Hintergrund
Alle Menschen sollen in der Lage sein, das Internet zu nutzen, um Informationen auszutauschen und mit anderen online zu kommunizieren, ohne dass es zu Missbrauch und Gewalt kommt. Die Realität im Online-Bereich sieht jedoch oft anders aus: Sowohl Kinder als auch Erwachsene können Opfer von sexueller Ausbeutung, sexuellem Missbrauch, Belästigungen, Stalking und Erpressung durch Täter aus verschiedenen Teilen der Welt werden. Diese Cyberkriminalität ist für die Opfer mit großen Schäden verbunden. Die nachteiligen Auswirkungen können sogar irreversibel sein. Aus diesem Grund sind geeignete rechtliche, technische und gesellschaftliche Maßnahmen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene erforderlich, um diesen zwischenmenschlichen Cyberverbrechen entgegenzuwirken, sie zu bekämpfen, darauf zu reagieren und sie zu verhindern.
Lernziele
In diesem Seminar, das aus einer Onlinephase vor Ort und einer Präsenzphase in Szeged besteht, sollen die Teilnehmer*innen die Methodik einer Rechtsvergleichung erlernen und eine solche zwischen deutschem, ungarischem und türkischem Recht unter Einfluss des Europarechts im Zusammenhang mit Cyberkriminalität durchführen.
Geplanter Ablauf
Vor der Onlinephase
Von jeder Partneruniversität wählen die Teilnehmenden jeweils eines der folgenden Themen aus
- Cyberstalking, cyberharassment and so-called dox(x)ing on the need for demarcation
- Hate postings and depictions of violence on the internet
- Verbal Sexual Harassment (Catcalling) on the Internet - On the Need for Criminal Law Regulations?
- Upskirting and downblousing online: On the Necessary Adaptation of Criminal Law also for Revenge porn and Thrill Videos
- Online prostitution versus online pornography and criminal law
- On the criminal liability of so-called "sexting" - the acquisition of youth pornography content
- #MeToo - Gathering and Use of Evidence from Social Media Posts in Criminal Proceedings
- Digital punishments
und erstellen einen Kurzbericht über die innerstaatliche Rechtslage.
Während der Onlinephase
Die Teilnehmenden, die dasselbe Thema gewählt haben treffen aufeinander, lernen sich kennen und besprechen die Grundzüge eines möglichen Rechtsvergleiches aufgrund ihres Kurzberichtes. Dies geschieht durch selbstständige E-Mail-Kommunikation und Online-Sitzungen des Teams mit niedrigschwelliger Betreuung durch einen Mentor.
Während der Präsenzphase
Zunächst soll nach einer persönlichen Einführung ein interkulturelles Austauschprogramm stattfinden, an das sich eine Lehreinheit zur rechtsvergleichenden Methodik anschließt. Aufbauend hierauf werden die einzelnen Themen diskutiert, bevor das jeweilige Team zu seinem Thema in Gruppenarbeit einen Rechtsvergleich durchführt. Das Ergebnis dieses Rechtsvergleichs wird in einem ganztägigen Workshop in einer gemeinsamen Präsentation vorgestellt und mit den anderen Studierenden, Mentoren und Dozenten diskutiert.
Speaker Team
Akademische Einbettung
Zielgruppe: Alle Teilnehmer*innen am Schwerpunktseminar „Strafrecht und Digitalisierung“ (Datafizierung, Sexualdelikte im virtuellen Raum)
Prüfungsformat: Präsentation und anschließende Diskussion
Unterrichtssprache: Englisch
Es besteht die Möglichkeit des Erwerbs von 3 ECTS-Punkten
Bisherige Dreiländerseminare
Dreiländerseminar 2022
Göcek (Türkei)
Zum Thema „Digitalizing Criminal Proceedings“ fand das Dreiländerseminar 2022 in Göcek (Türkei) statt. Es schloss die Seminartrilogie unter dem übergeordneten Thema „Digitalisierung und Strafrecht“ ab.
Diskutiert und bearbeitet wurden in verschiedenen innovativen Formaten, strafverfahrensrechtliche Problemfelder von der verdeckten Onlineermittlung, dem Zugriff auf Daten bis zum möglichen Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Entscheidungsfindung.
Dreiländerseminar 2021
Göcek (Türkei)
Während des zweiten Dreiländerseminars in der Trilogie zum Thema „Digitalisierung und Strafrecht“ stand der Besondere Teil des Strafrechts im Mittelpunkt. Die Teilnehmer*innen diskutierten über „Spezifische Straftatbestände im Hinblick auf neue Formen der Kriminalität, die sich aus der Digitalisierung ergeben“. Das Seminar fand in Göcek (Türkei) vom 09.10.2021 bis zum 16.10.2021 statt.
Der Themenbereich reichte von Kryptowährungen und Online-Demonstrationen über SocialBots und eSport-Wetten bis hin zur Rechtfertigung eines Datenschutzstrafrechts. Auch die Phänome Hate-Speech, Fake-News und der Einsatz von Kampfdrohnen zur Terrorismusbekämpfung wurden aus strafrechtlicher Sicht beleuchtet.
Dreiländerseminar 2020/21
Online-Seminar
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie musste das Dreiländerseminar von 2020 auf 2021 verschoben werden und fand als Online-Veranstaltung statt. Es eröffnete die Seminartrilogie zur „Digitalisierung und Strafrecht“ und nahm die „Herausforderungen der Digitalisierung für die Allgemeine Strafrechtsdogmatik“ in den Blick.
So wurde die strafrechtliche Verantwortlichkeit beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, beim Autonomen Fahren, bei Cloud-Anwendungen und beim Betreiben von Darknet-Plattformen diskutiert. Überdies stand auch das Strafanwendungsrecht beim Einsatz digitalisierter Hilfsmittel im Fokus.
Dreiländerseminar 2019
Konstanz
Vom 07.07.2019 bis zum 11.07.2019 fand das Dreiländerseminar mit dem Thema „Demokratie und Strafrecht“ zum ersten Mal an der Universität Konstanz statt. Die Teilnehmer*innen diskutierten die demokratische Legitimation des Strafrechts in den unterschiedlichen Rechtsordnungen der einzelnen Länder.