Hinweise zur Promotion

Promotionen am Lehrstuhl


Eine erfolgreiche Bewerbung setzt voraus, dass im universitären und im staatlichen Teil der
Ersten juristischen Prüfung oder im Zweiten Staatsexamen mindestens die Note
„vollbefriedigend“ erreicht wurde. Ergänzend sind die Voraussetzungen der
Promotionsordnung der Universität Konstanz zu beachten.

Die Bewerbung muss einen tabellarischen Lebenslauf sowie Kopien des Abiturzeugnisses und
aller juristischen Qualifikationen enthalten. Externe Bewerber haben ein Expose einzureichen,
das 15 Seiten nicht überschreiten darf.

Gegenstand des Promotionsvorhabens können Themen sein, die sich auf
Forschungsschwerpunkte und -interessen des Lehrstuhlinhabers beziehen.