Konstanzer Seminar zur Rechtsentwicklung
Aufgabe und Zielsetzungen
Das Konstanzer Seminar zur Rechtsentwicklung ist eine wissenschaftliche Einrichtung der beteiligten Professorinnen und Professoren sowie Privatdozentinnen und Privatdozenten des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Konstanz in der Rechtsform eines nichtrechtsfähigen Vereins.
Zweck des Konstanzer Seminars zur Rechtsentwicklung ist die Förderung der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Recht und dessen Fortentwicklung. Es soll ein Forum zur wissenschaftlichen Diskussion geschaffen werden, das dem fächerübergreifenden und internationalen Charakter des Rechts durch rechtswissenschaftliche Interdisziplinarität Rechnung trägt, Verbindungen zwischen Wissenschaft und Praxis herstellt bzw. fördert und dadurch die in der Regel einzelfachbezogene und universitätsinterne Lehre ergänzt.
Die Aufgabe des Konstanzer Seminars zur Rechtsentwicklung besteht insbesondere in der Durchführung von wissenschaftlichen Vortragsveranstaltungen über aktuelle rechtsdogmatische und rechtspolitische Themen.
Organe
Organe des Konstanzer Seminars zur Rechtsentwicklung sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand besteht derzeit aus Prof. Dr. Michael Stürner (geschäftsführend) sowie Prof. Dr. Rüdiger Wilhelmi.