Die Veranstaltungen in der Orientierungs- und Zwischenprüfung vom 1. bis 4. Fachsemester stellen nur den auch für die weiteren Veranstaltungen unverzichtbaren Basiskern des zu erlernenden Pflichtstoffs für die Staatsprüfung nach § 8 JAPrO dar. Die Veranstaltungen sind aus didaktische Gründen fest bestimmten Fachsemestern zugeordnet, da sie aufeinander aufbauen.

Ein Schieben in spätere Semester oder Lernen auf Lücke kann im Interesse des Studienfortschritts unter keinen Umständen empfohlen werden. Belegen und nutzen Sie alle Veranstaltungen aktiv im jeweiligen Semester! Dazu soll Sie auch der prüfungsrechtlich enge Prüfungsrahmen mit Fachseemsterbindug der Klausuren und den Fristen in den Prüfungen anhalten.

Zu den meisten Vorlesungen in der Orientierungs- und Zwischenprüfung werden begleitende Arbeitsgemeinschaften als diskursive Fallbesprechungen in organisierten Kleingruppen angeboten. Damit soll Ihnen der Start ins Studium und das selbstständige Lernen und Erarbeiten der juristischen Methodik erleichtert werden. Nutzen Sie dieses Angebot. Diese Arbeitsgemeinschaften sind teilnahmebeschränkt und anmeldepflichtig. Sie ersetzen die dogmtische Stoffvermittlung in den Vorlesungen nicht, sondern bauen auf dieser auf und sollen deren Anwendung in der Falllösung trainieren. Nutzen Sie beide Veranstaltungstypen entsprechend aktiv und vernetzt und bereiten Sie diese vor und nach.