Die Zulassung zur Staatsprüfung müssen Sie form- und fristgerecht beim Landesjustizprüfungsamt in Stuttgart beantragen. Hinwese dazu finden Sie hier.
Die Zulassung erfolgt zweimal jährlich: Anmeldeschluss ist regelmäßig Ende Oktober für den Frühjahrstermin (Februar/März für die schriftliche Prüfung) sowie Ende Juni für den Herbsttermin (September für die schriftliche Prüfung).
Über die Studienleistungen nach § 9 Abs. 2 und Abs. 1 Nr. 3 JAPrO stellt Ihnen die Geschäftsstelle auf Antrag eine Gesamt-Leistungsübersicht aus, die Sie als Nachweis Ihrem Zulassungsantrag beilegen. EInzelnachweise sind nicht erforderlich. Prüfen Sie vorab, ob alle Leistungen korrekt in ZEuS verbucht sind un denken Sie an eine frühzeitige Beantragung. Weitere Hiweise dazu finden Sie hier.
Die Nachweise über die praktische Studienzeit legen Sie selbstständig bei.
Die Studienverlaufsbescheinigung lassen Sie sich zu den Öffnungszeiten vom SSZ ausstellen und legen diese bei.
Hinzu kommen noch als erforderliche Nachweise:
- Hochschulzugangsberechtigung (regelmäßig Abiturzeugnis oder das Zeugnis oder Anerkennungsbescheinigung bei anderen Zugangsberechtigungen im Sinne von § 58 bs. 2 LHG) in beglaubigter Kopie
- eigenhändig geschriebener und unterschriebener nicht-tabelarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
- bei gleichzeitiger Beantragung des Gesamtzeugnisses der 1. juristischen Prüfung: Bescheinigung über die bestandene Universitätsprüfung oder beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über die Universitätsprüfung
- bei Geltendmachung der Ausnahmetatbestände nach §§ 22, 23 JAPrO: Nachweise hierzu
- Bei Notenerbesserung: Nachweis der Überweisung der Prüfungsgebühr
Ihre Mitwirkung ist gefragt!
Bitte prüfen Sie schon während des Studiums, ob alle Prüfungsdaten in ZEuS richtig erfasst sind. Das verhindert Verzögerungen bei der Ausstellung der Gesamt-Leistungsübersicht!