Seminare dienen der wissenschaftlichen Erschließung eines gemeinsamen Seminarthemas durch die gemeinsame Diskussion von exemplarischen Vortragsbeiträgen der Seminarteilnehmenden unter Anleitung der Seminarleitung. Die Vortragsbeiträge basieren regelmäßig auf schriftlich ausgearbeiteten wissenschaftlichen Referaten (Seminararbeit), die anders als in anderen Veranstaltungen nicht die Falllösung zum Gegenstand, sondern eine theoretische oder praxis-theoretische Erschließung des Themas haben.
Seminare im Sinne der JAPrO müssen als solche ausgewiesen sein und professoral geleitet werden. Die Teilnehmendenzahl kann von der Seminarleitung begrenzt werden. Eine Seminararbeit mit herausragenden Ergebnissen ist regelmäßig auch für die Annahme zu einer juristischen Promotion erforderlich.
Über ein erfolgreich absolviertes Seminar erteilt die Seminarleitung ein schriftliches Zeugnis (Seminarschein).
Leistungsnachweise in einem Seminar nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO werden durch die Studienarbeit im Rahmen des universitären Schwerpunktbereichsstudiums ersetzt. Bei Nachlagerung des gesamten Schwerpunktstudiums sowie der Prüfungsleistungen muss ein zusätzliches Seminar im obigen Sinne als Zulassungsvoraussetzung für die Staatsprüfung belegt werden. Als solche Seminare können (sofern die Kapazitäten ausreichen) alle Prüfungsseminare in den Schwerpunktbereichen nach Rücksprache mit der Seminarleitungbelegt werden (dies müssen Sie vorab wählen: eine spätere Anrechnung auf die Universitätsprüfung ist ausgeschlossen). Daeben werden unregelmäßig auch freie schwerpunktunabhängige Seminare angeboten. Sie müssen für die Zulassung zwei Übungen bestanden haben.
Nähere Auskünfte erteilt die Fachstudienberatung.