Moot Courts/Prozessplanspiele

Arbeitsrechtlicher Moot Court vor dem BAG

Das Bundesarbeitsgericht richtet alle zwei Jahre den arbeitsrechtlichen Moot-Court-Wettbewerb in Erfurt aus. Der Moot-Court-Wettbewerb ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studierenden der Rechtswissenschaft. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.

Den Studierenden wird darin die Aufgabe gestellt, in einem vorgegebenen Sachverhalt aus dem Bereich des Rechts fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht zu vertreten. Die Teams haben dazu einen Schriftsatz zu erstellen und müssen in einer mündlichen Verhandlung vor einer aus Richtern bestehenden Jury ihre Argumente vortragen.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die jeweiligen Lehrstühle der Universitäten.

Strafrechtlicher Moot Court des BGH

Der bundesweite Moot Court im Strafrecht ist eine Prozesssimulation auf dem Gebiet des Strafrechts, bei dem die Teilnehmer:innen ein hypothetisches Gerichtsverfahren vor einem deutschen Strafgericht bearbeiten und Teams der verschiedenen deutschen Universitäten gegeneinander antreten. Die Teams bestehen jeweils aus vier Studierenden, von denen zwei die Rolle der Staatsanwaltschaft und zwei die Position der Verteidigung einnehmen. Ziel der Veranstaltung ist die selbstständige Bearbeitung eines komplexen Sachverhalts und die Entwicklung eines eigenen Abschlussplädoyers, das in der abschließenden Wettbewerbsveranstaltung vor erfahrenen Praktiker:innen präsentiert wird. Unter professioneller Anleitung und Betreuung erwerben die Studierenden Kenntnisse über Aufbau und Struktur eines Plädoyers und erlangen einen Einblick in das Auftreten vor Gericht. Die Teilnahme an einem Moot Court schult selbstständiges Arbeiten und präzises juristisches Denken und Argumentieren. Daneben erlernen und verbessern die Teilnehmer:innen rhetorische und kommunikative Fähigkeiten und ihr persönliches Auftreten; sie üben sie sich in Überzeugungskraft, Vortragsstil und der Zusammenarbeit im Team.

Der eigentliche Moot Court findet jährlich im Wechsel an jeweils einer juristischen Fakultät für alle bundesweit statt. Teams werden von einem Lehrstuhl der jeweiligen Fakultät nominiert, trainiert und begleitet.

Lernziel:

  • Übung der Strafprozessrechtpraxis (Vorbereitung auf den Vorbereitungsdienst und den dortigen Sitzungsdienst der StA)
  • Verständnis für die Rollen der Beteiligten am Strafprozess
  • Schulung der Schriftsatztechnik und praktisch verwertbaren Litertaurrecherche
  • Training von Rhetorik, mündlicher Argumentation, Präsentationstechnik und Plädoyer vor Publikum

VGH-Moot Court

Dieser Moot Court ermöglicht den Studierenden, ihre theoretischen Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht bereits frühzeitig in einem Team anwaltsorientiert anzuwenden. Die Übernahme der Kläger- oder Beklagtenrolle schult insbesondere auch die rhetorischen und kreativen Fähigkeiten der Teilnehmenden.
Der Moot Court-Fall jeweils wird vor dem Sommersemester landesweit als Hausarbeit der Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht geschrieben und erst dann bekannt gemacht.
Die lokalen Teilnehmenden am landesweiten Moot Court vor dem VGH Mannheim werden aus den den Hausarbeitenbearbeitungen ausgewählt.

Lernziele:

  • Praxiserfahrung: Die Teilnahme am VGH-MootCourt ist eine hervorragende Möglichkeit, theoretische Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht sowie im Verwaltungsprozessrecht frühzeitig in einem Team anwaltsorientiert zur Anwendung bringen zu können und dabei wertvolle erste Erfahrungen für die spätere berufliche Tätigkeit zu sammeln.
  • Schlüsselqualifikation: Die anwaltliche Perspektive, sowohl aus Kläger- als auch aus Beklagtensicht, und das Debattieren vor Gericht schulen die rhetorischen und kreativen Fähigkeiten der Teilnehmenden. Daher ist auch eine Anrechnung der Teilnahme am VGH-MootCourt als Schlüsselqualifikation im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO möglich.
  • Vertiefung: Durch die längerfristige eingehende Beschäftigung mit dem Fall, den stetigen Austausch und das Feedback seitens des Betreuungsteams und der Richterbank in Vor- und Finalrunde werden Fachkenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht sowie im Verwaltungsprozessrecht erweitert und vertieft.
  • Netzwerk: Der VGH-MootCourt bietet einen idealen Rahmen, um Kontakte zum betreuenden Institut, zu Studierenden der drei anderen teilnehmenden Fakultäten mit besonderem Interesse am Öffentlichen Recht sowie zu erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern im Verwaltungsrecht zu knüpfen.
  • Effizienz: Gegenüber anderen Moot Courts ist der erforderliche Zeitaufwand verhältnismäßig gering, da das Ausarbeiten der Falllösung bereits im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene erfolgt ist und keine zusätzlichen Schriftsätze gefordert werden. Die Teilnahme ist dadurch auch neben dem laufenden Studienbetrieb im Sommersemester gut zu bewältigen.

Zivilrechtliches Prozessplanspiel (Moot Court im Zivilrecht)

Das Gerichtsplanspiel stellt Gerichtsverhandlungen gemäß den Regeln der deutschen Zivilprozessordnung und unter Anlehnung an den aus den Vereinigten Staaten kommenden "Moot Court" anhand fiktiver Fälle nach.
Die Idee des "Moot Courts" liegt darin, den Studentinnen und Studenten die Möglichkeit zu geben, das theoretisch Gelernte realitätsnah anzuwenden. Bei einem Moot Court (übersetzt: "Gericht für fiktive Streitfälle") wird den Studierenden ein fiktiver (oder realer) Fall zugeteilt und sie müssen jeweils eine der Prozessparteien vertreten. In diesem Planspiel wird das Recht plastischer, begreifbarer, lebendiger. Es schult die Fähigkeit zum komplexen juristischen Denken und bereitet zugleich auf den Beruf vor (Vortrag in freier Rede / Fähigkeit, sich mit einer Partei zu identifizieren und in deren Sinne parteiisch zu sein). Der Moot Court schult Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Engagement, Flexibilität und Überzeugungskraft.
Im Rahmen des universitären Gerichtsplanspiels im Zivilrecht wird kein Wettbewerb gegeneinander antretender Teams veranstaltet, sondern es werden - in Abweichung zum Originalkonzept - Verhandlungen entsprechend dem Verlauf deutscher Gerichtsverhandlungen gespielt, wobei die Parteirollen [Klägervertreter(in), Beklagtenvertreter(in), Richter(in), Zeuge(in)] wechseln.

Hierzu wird in der jeweiligen Lehrveranstaltung eine fiktive Akte ausgeteilt. Basierend auf dieser ist zunächst die Klageschrift zu erstellen. Diese wird als E-Mail dem Dozenten zugeleitet, der sie an die Planspielteilnehmer(innen), die die Beklagtenseite und das Gericht verkörpern, weiterleitet. Entsprechend wird mit der Klageerwiderung verfahren. Anschließend wird in der nachfolgenden Lehrveranstaltung die jeweilige Verhandlung "gespielt". Bestandteil des Planspiels wird auch der Besuch von Gerichtsverhandlungen beim Amts- und Landgericht Konstanz sein. Eine gesonderte Prüfung (zum Abschluss der Veranstaltung) gibt es nicht. Vielmehr werden die im Planspiel erbrachten (schriftlichen und mündlichen) Leistungen bewertet. Hierzu erhalten die Klägervertreterin / der Klägervertreter und die Beklagtenvertreterin / der Beklagtenvertreter jeweils schriftliche Anmerkungen zur Klageschrift und zur Klageerwiderung.

Darüber hinaus wird im Anschluss an die jeweilige Planspielverhandlung ein Feedback zur mündlichen Leistung gegeben.

Moot Court im Öffentlichen Recht - Planspiel zum Verwaltungsverfahren und -prozess

Anhand aufbereiteter realer Gerichtsakten erlernen und üben die Studierenden in verschiedenen Rollen als Verfahrensbeteiligte die gerichtliche Durchsetzung und Verhandlung auf dem Gebiet der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Essentiell sind die Vorbereitung eigener Schriftsätze und der mündliche Vortrag nebst Verhandlungsführung.