Grundkenntnisse in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Bilanzen und Bilanzierung für Juristen
Diese Ergänzungsveranstaltung richtet sich vorrangig an Studierende in den wirtschaftsrechtlichen Schwerpunktbereichen 6 und 8, ist aber auch eine für alle Rechtsstudierenden offene Ergänzung zum Pflichtstoff.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss dient nicht nur der Selbstinformation des rechnungslegen-den Kaufmanns oder des Managements. Er wendet sich auch - und in erster Linie - an externe Adressaten, wie Gläubiger, nicht zur Geschäftsführung befugte Anteilseigner, Arbeitnehmer(-vertre-ter) und "die interessierte Öffentlichkeit". Der Inhalt des Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie - bei Kapitalgesellschaften - dem Anhang, ist in wesentli-chen Teilen gesetzlich geregelt. Die Anwendung und Interpretation der einschlägigen Regelungen zur Zwecksetzung, zum Aufbau sowie zum Inhalt des Jahresabschlusses bildet den Gegenstand der Veranstaltung. Die Studierenden sind nach Abschluss der Veranstaltung in der Lage, die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften für den handelsrechtlichen Einzelabschluss und die grundlegenden Prin-zipien der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sowie die europäi-sche Einbettung wiederzugeben und sie in ihrer Funktionalität für die Zwecke der Rechnungslegung kritisch zu beurteilen sowie die Zusammenhänge zwischen Handels- und Steuerbilanz darzulegen. Sie kennen das aktuelle Bilanzrecht und die relevanten Aktivierungs-, Passivierungs- und Bewer-tungsnormen sowie die Gewinnrealisierungskriterien und können diese selbständig auf einfache Ge-schäftsvorfälle anwenden.
Die Veranstaltung wird angereichert durch praktisches Anschauungsmaterial.
Betriebliche und kommunikative Grundlagen für die anwaltliche Berufspraxis
Immer noch rund 80 Prozent der Absolventinnen und Absolventen des 2. Juristischen Staatsexa-mens beantragen ihre Zulassung als Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte. Dabei hat sich den vergangenen Jahren der Anwaltsmarkt sehr unterschiedlich entwickelt.
Mittlerweile sind die meisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Angestelltenverhältnis tätig, entweder in einer Kanzlei (ca. 50 Prozent) oder als Syndikusrechtsanwält/-innen (ca. 25 Prozent). Nur noch ca. 25 Prozent sind Kanzleiinhaber/-in bzw. Partner/-in, also eigenverantwortlich tätig.
Dabei stellen sich in allen drei Tätigkeitsvarianten nicht nur rechtliche Fragen, sondern es sind auch betriebswirtschaftliche, kommunikative und technologische Aspekte zur berücksichtigen, die immer stärker Auswirkungen auf die juristische Tätigkeit haben. Allerdings setzen sich die meisten Studie-renden der Rechtswissenschaften nicht mit dieser Tatsache auseinander. Sie hoffen immer noch in irgendeiner Form im öffentlichen Dienst tätig werden zu dürfen. Daher stellen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Referendariat immer wieder fest, dass fundamentale Kenntnisse die Refe-rendare kaum über Kenntnisse der Rahmenbedingungen in rechtlicher und gerade auch in wirt-schaftlicher Hinsicht über den Anwaltsberuf verfügen. Dabei setzen immer mehr Arbeitgeber berufs-rechtliche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Digitalisierung voraus. Legal-Tech-Anwen-dungen werden auch in immer mehr Kanzleien und Unternehmen eingesetzt und müssen von Juristinnen und Juristen verwandt werden.
Diese Kenntnisse soll diese Veranstaltung vermitteln.
Genderkompetenz für Jurist*innen – Recht und Geschlecht
Genderkompetenz als berufliche Qualifikation gewinnt auch in der juristischen Berufspraxis zuneh-mend an großer Bedeutung. Genderkompetenz, verstanden als „Kompetenz des Erkennens, Hin-terfragens und Überwindens von diskriminierenden Strukturen“, steht im Widerspruch zu dem in der Rechtswissenschaft geltenden Objektivitätsideal.
Das Recht scheint „geschlechtsneutral“, wenngleich ungleiche Anwendungspraxen und entspre-chende Rechtssetzung dazu zwingen diese Annahme zu hinterfragen. Herrschaftsdiskurse sollen sichtbar gemacht und strategisch aufgebrochen werden. Das Recht fungiert dabei als Herrschafts-instrument, während Genderkompetenz als Herrschaftskritik verstanden werden soll. Juristische Genderkompetenz fordert demnach eine rechtskritische Perspektive, die auch das eigene Handeln als Jurist*in reflektiert.
Im Rahmen der Schlüsselqualifikation soll Genderkompetenz anhand von Urteilsanalysen, Beispie-len zu geschlechtergerechter Sprache sowie dem „Geschlecht“ als Analysekategorie des Rechts beleuchtet und erlernt werden. Auch andere Diskriminierungskategorien sollen nicht gänzlich aus dem Blick geraten und Intersektionalität eine Rolle spielen. Ziel ist es, zu erkennen, dass „das Recht“ keine rein neutral operierende Ordnung ist, sondern auch durch nicht-rechtliche Wertungen geprägt und geformt wird. Die Studierenden sollen dafür sensibilisiert werden, dass Ungleichheiten das Er-gebnis gesellschaftlicher Strukturen sein können, die im Recht, etwa in Rechtstexten, Rechtspre-chung und/oder Rechtspraxis, abgebildet oder sogar verstärkt werden können.
Darüber hinaus wird sich in der Veranstaltung mit geschlechtergerechter Sprache auseinanderge-setzt, insbesondere mit Rechts- und Verwaltungssprache. Es soll herausgearbeitet und diskutiert werden welche Möglichkeiten der Verwendung geschlechtergerechter Sprache bestehen, welche Gründe dafür und dagegensprechen und ob die bestehenden Vorschläge und Gründe überzeugend sind.
Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Juristinnen Bund (djb) Regional-gruppe Bodensee rund um den Internationalen Frauentag angeboten und richtet sich an Jurastu-dierende jedweder Geschlechtsidentität.
Studium Generale
Wissenschaft für alle: Die Ringvorlesungen des Studium Generale geben Einblicke in die aktuelle Forschung in den Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften. Sie richten sich sowohl an Studierende aller Fachrichtungen, insbesondere aber auch an interessierte BürgerInnen sowie an SchülerInnen und werden kostenfrei angeboten. Die Vorlesungen finden im Hörsaal der Universität statt und werden auch im Livestream übertragen.
Im Rahmen der Schlüsselqualifikation für