"Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die ethischen Grundlagen des Rechts und fördern die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Rechts; sie berücksichtigen ferner die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit." (§ 5a Abs. 3 S. 1 DRiG)
"Die Universitäten bieten Lehrveranstaltungen an zur exemplarischen Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen wie Grundkenntnisse in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Streitschlichtung, Mediation, Rhetorik, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit und digitale Kompetenzen." (§ 3 Abs. 5 S.1 JAPrO)
Nach § 9 Abs. 3 S. 4 JAPrO muss in einer Veranstaltung zur Vermittlung (d.h.Training und Einübung) interdisziplinärer (d.h. rechtswissenschaftliche mit mind. einer weiteren Wissenschaft verbindende Elemente) Schlüsselqualifikation (d.h. einer berufsförderlichen persönlichen Fähigkeit) ein Vortrag oder eine vergleichbare Prüfungsleistung bestanden werden. Da es auf die Vermittlung ankommt, ist auch die Teilnahme an der zugehörgen Veranstaltung Teil der Prüfung und eine Anwesenheit verpflichtend. Die Veranstaltungen sind teilnahmebeschränkt ud bedürfen einer verbindlichen Anmeldung über ZEuS. Schlüsselqualifikationen können mehrfach belegt werden. Sie werden in der Regel ab 5. Semester empfohlen.
Veranstaltungen des SQ-Zentrums der universität können zwar besucht werden, sind in der Regel aber nicht als Veranstaltung im Sinne der JAPrO anerkennungsfähig.