Juristische Methodenlehre

Methodenlehre und Rechtstheorie

Kern der juristischen Methodenlehre ist die Frage: Wie wird Recht zutreffend angewen­det?

Dabei wird von der disziplinübergreifenden Problematik der Textinterpretation ausgegangen. Nach einer Übersicht über den Aufbau der Rechtsnormen und ihre semantischen Probleme wird die Methodenwahl der Rechtsanwendenden als rechtspolitische Entscheidung dargestellt. Sodann wer­den die handwerklichen Grundprobleme der Rechtsanwendung (Subsumtion, Wesensargumente, wertbezogene Begriffe, Analogie, Umkehrschluss, Lückenprobleme, Auslegung „contra legem“) behandelt. Abschließend wird gefragt, ob es eine juristische Me­thodenlehre oder Methoden des Rechts im Plural gibt.

Die Disziplin wird in verschiedenen Ausformungen mit Fokus auf bestimmte Aspekte am Fachbereich in Vorlesungen gelehrt.

Veranstaltungen zur juristischen Methodenlehre

Rechtstheorie

Im Fach „Rechtstheorie“ geht es darum, auf den bereits bekannten Rechtsstoff neue Perspektiven einzunehmen und manches Überlieferte neu zu durchdenken. Erkundet wird die innere Mechanik von Rechtsordnungen, wobei die deutsche nur den nächstliegenden Anschauungsgegenstand bildet. Dazu fragen wir unter anderem, was man unter „Recht“ überhaupt zu verstehen hat (welche Rolle spielt etwa die Gerechtigkeit, welche die soziale Wirklichkeit?), was eigentlich eine „Rechtsnorm“ genau ist, wann sie eigentlich „gilt“ und was es bedeutet, eine Rechtsnorm „anzuwenden“.

Allgemeine Rechtslehre

Die Vorlesung Allgemeine Rechtslehre beschreibt zusammen mit den grundlegenden Methoden juristischen Denkens einen Kernbestand von Rechtsformen und Begriffen, die als Wegweiser durch den Dschungel des positiven Rechts dienen können. Es liegt ähnlich wie mit der Grammatik. Man lernt sie selbsttätig durch lang dauernde Übung, und wenn man sie kann, bleibt sie im Hintergrund. Doch ohne Grammatik leistet die Sprache nur einen Bruchteil dessen, wozu sie fähig ist. Die Allgemeine Rechtslehre, wie sie mit dieser Vorlesung angeboten wird, bildet daher eine eklektische Mischung aus Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie und Rechtsvergleichung, abgestellt auf die Bedürfnisse des Umgangs mit dem geltenden Recht. Sie will aus der Fülle des Stoffes das zusammentragen, was sich bewährt hat und zu wissen lohnt. Die Allgemeine Rechtslehre bietet damit zugleich eine Einführung in das rechtswissenschaftliche Denken.

Zu diesem Zweck beschäftigt sich die Vorlesung mit den sprachlichen Grundlagen des Rechts („Begriffe im Recht“) und fragt nach der wissenschaftstheoretischen Basis juristischen Argumentierens. Was verstehen wir eigentlich unter einer Rechtsnorm, was unterscheidet das Recht von anderen, insbesondere sozialen und moralischen Normen und woraus ergibt sich die Geltung des Rechts? Die Vorlesung behandelt die Rechtsquellenlehre und die Bedeutung des subjektiven Rechts; sie fragt nach grundlegenden Begriffen des objektiven Rechts, die allen Teilgebieten gemeinsam sind, wie etwa „Rechtssubjekt“, „Handlung“, „Unterlassen“ und „Kausalität“. Schließlich wird ein Überblick über die sogenannte „Juristische Methode“ gegeben, also die traditionelle Behandlung von Themen wie Auslegung und Rechtsfortbildung.

Methodenlehre

Die Methodenlehre ist das juristische Grundhandwerkszeug auf dem Weg zum Rechtsergebnis. Sie ist bei allen juristischen Erkenntnisprozessen präsent und stets stillschweigend vorausgesetzt. Hierbei erschöpft sie sich nicht im traditionellen Auslegungskanon (Wortlaut, Historie, Systematik, Telos), sondern betrifft in einem weit verstandenen Sinne zahlreiche praxis- und klausurrelevante Methodenkompetenzen. Hierzu zählt zunächst die Fähigkeit zur Identifikation des Rechts in all seinen Gliederungsebenen, wozu etwa auch der effiziente Umgang mit Suchmaschinen und juristischen Datenbanken zählt. Weiter werden Kompetenzen zum Verständnis des Rechts vermittelt und eingeübt, insbesondere im Bereich der Auslegung, Konkretisierung, Modifikation und Korrektur des Rechts. Da ein gefundenes Ergebnis auch präsentiert werden muss, werden außerdem fortgeschrittene Gutachtentechniken und Klausurtaktiken, der Urteilsstil sowie Grundkenntnisse im kohärenten, präzisen und lesbaren Verfassen juristischer Texte vermittelt. In einem Vertiefungsblock am Ende der Veranstaltung stehen schließlich Grundlagen der (deontischen) Logik, syllogistische Strukturen, logische Fehlschlüsse sowie Grundlagen der Wissenschaftstheorie und (juristischen) Rhetorik im Vordergrund.