Rechtswissenschaft als Nebenfach

im Rahmen eines geisteswissenschaftlichen Bachelorstudiums


Informationsveranstaltung zum Nebenfach

Jeweils zu Beginn des Wintersemesters (in der Regel in der Einführungswoche) wird eine Informationsveranstaltung in Präsenz zum Nebenfach angeboten. Die Teilnahme wird allen Studierenden empfohlen.

Auf einen Blick:

Abschluss: Bachelor (Teilstudiengang)
Akademischer Grad: Bachelor of Arts (B.A.)
Qualifikationsniveau: 6 EQR (Bachelorniveau)
Promotionsqualifikation: nein
Fachrichtung: Rechtswissenschaft
Studienbeginn: Wintersemester,
Sommersemester*
Lehr- und Prüfungssprache:              Deutsch
Regelstudienzeit: 6 Semester
Studienumfang: Vollzeit, gesamt 40 ECTS von 180 ECTS Gesamtabschluss
Bewerbungsfrist:

Wintersemester: 1.5. - 15.7. /
Sommersemester*: 5.12. - 15.1.

hochschulstart.de

Besonderheit:

Teilstudiengang, es ist verpflichtend ein nach Anlage A zulässiges geisteswissenschaftliches Bachelor-Hauptfach zu belegen und abzuschließen.

1.Doppelimmatrikulation im Nebenfach Rechtswissenschaft und:

  • Geschichte
  • Philosophie
  • Kulturwissenschaft der Antike
  • Soziologie
  • Literaturen-Kulturen-Sprachen

2. als Nachbarwissenschaft im Rahmen des Integriertes überfachliches berufsfeldorientiertes Nebenfach in folgenden Hauptfächern:

  • Sprachwissenschaft (nur 27 ECTS)
  • Literatur – Kunst – Medien (LKM) (30-40 ECTS)
Prüfungsordnungen: Link

*) nur für bereits immatrikulierte Studierende bei Nebenfachwechsel möglich

Über das Nebenfach Rechtswissenschaft

Ziel und vermittelte Kompetenzen

Im wissenschaftliche Nebenfach Rechtswissenschaft erwerben Sie rechtswissenschaftliches Basiswissen. Sie lernen, geltendes Recht systematisch und begrifflich zu erfassen, auszulegen und auf konkrete Lebenssachverhalte anzuwenden. Gleichzeitig betrachten Sie die Rechtsnormen auch in ihrer geschichtlichen Entstehung und ihrer Anwendung durch die Rechtsprechung sowie ihrer Verknüpfung zu anderen Lebensbereichen.

Die so erworbenen Kompetenzen sollen in späteren Berufen rechtliche Abwägungen und Risikoeinschätzungen erleichtern und grundlegende Fertigkeiten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften und der Rechtsgestaltung ermöglichen. Aber auch die Berichterstattung und Kommunikation über Vorgänge in Justiz, Verwaltung und Gesetzgebung sollen fachlich fundiert erleichtert werden. Maßgeblich ist, was die Studierenden zusammen mit ihrem Hauptfach als Kompetenzziel anstreben und durch de Modulwahl umsetzen.

Mögliche Berufsfelder

Beispielhaft denkbare Arbeitsfelder sind:

  • Sachbearbeitung in Personal- und Rechtsabteilungen in Unternehmen oder Behörden
  • Sachbearbeitung in öffentlichen Verwaltungen,
  • Zuarbeit in Parlamenten und Fraktionen,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Parlaments- und Gerichtsberichtserstattung,
  • Rechts- und Öffentlichkeitsarbeit in NGOs, Vereine, Gewerkschaften und Verbände, Parteien
  • Rechtsübersetzungsdienste,
  • Archiv- und Bibliothekswesen.

Die Berechtigung zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen und von Rechtsberatung nach dem RDG wird damit grundsätzlich nicht erworben. Der Abschluss befähigt nicht zum Erwerb der 1. juristischen Prüfung oder zum Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst. Die klassisch juristischen Berufe Richterschaft, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwaltschaft sind daher mt diesem Studium nicht erreichbar. Hierfür müssen Sie den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft belegen und abschließen.

Studienaufbau

Im Studium stehen verschiedene rechtswissenschaftliche Veranstaltungen nach Anlage C, die in inhaltlich verwandten Kompetenzenheiten (Bereiche) zusammengefasst sind, zur Auswahl. Jede Veranstaltung hat dabei die Funktion und den Umfang eines eines eigenen Moduls. Diese Veranstaltungen sind Teil des Lehrprogramms des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft. Es stehen Veranstaltungen in allen drei Bereichen des Rechts Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht zur Verfügung.

Sie können aus allen Veranstaltungen frei wählen, unabhängig von ihrer Zuordnung zu bestimmten Bereichen. Kei Bereich muss vollständig belegt werden. Für Veranstaltungen in den Aufbaubereichen sowie fortgeschrittenen Veranstaltungen in den Basisbereichen wird die vorherige erfolgreiche Belegung der entspechenden Grundvorlesung im Basisbereich empfohlen, um inhaltlich folgen zu können.

Verpflichtend ist je eine erfolgreiche Prüfungsleistung in

  • Vertragsrecht I
  • sowie wahlweise in Staatsorganisationsrecht oder Grundrechte oder Strafrecht Allgemeiner Teil.

Nachdem Sie die Pflichtveranstaltungen in den Basismodulen erfolgreich absolviert haben, können Sie zwischen weiteren Veranstaltungen aus den Basisbereichen und Veranstaltungen aus mehreren Aufbaubereichen wählen. Dazu gehören z.B. Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftsrecht oder Europa- und Völkerrecht. Um das Nebenfachstudium erfolgreich abzuschließen, erwerben Sie insgesamt 40 ECTS.

Eine gesonderte Bachelorprüfung besteht nicht; die einzelnen Semesterabschlussprüfungen der Veranstaltungen dienen als Modulprüfungen und gehen streng arithmetisch ungewichtet (ohne Rücksicht auf die ECTS) in die Bachelorprüfung ein. Eine Orientierungsprüfung ist nicht zu beachten. Praktika erbringen Sie ausschließlich im Hauptfach.

Bitte beachte Sie, dass eine doppelte Verwendung im Hauptfach (egal welches Modul, auch nicht im überfachlichen Bereich nach Anlage D) und im Nebenfach ausgeschlossen ist.

Sie können das Nebenfach nach eigener Zeitenteilung parallel oder versetzt zum Hauptfach absolvieren. Den Gesamtabschluss erwerben Sie, sobald die Bachelorprüfung im Haupt- UND Nebenfach abgeschlossen ist.

Prüfungsordnungen

Auf dieser Übersichtsseite finden Sie folgende Prüfungsordnungen betreffend des Geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengangs (hinunterscrollen bis etwa zur Mitte).

  • Bachelor-Prüfungsordnung (Allgemeiner Teil) - gilt, soweit keine spezielleren Regeln in Anlage C bestehen
  • Anlage A (Fachangebot und Kombinationsmöglichkeiten Hauptfch-Nebenfach)
  • Anlage D (Schlüsselqualifikationen - In dieser finden Sie Informationen über das juristische Grundwissen im Rahmen der Schlüsselqualifikationen) - dies ist nur im Hauptfach belegbar und nicht zugleich im Nebenfach anrechenbar

In der Anlage C (Nebenfach Rechtswissenschaft)  finden Sie die Studieinhalte für Jura als Nebenfach im Rahmen der geisteswissenschaftlichen Bachelorstudiengänge. Hier finden Sie Fachangebot, fachspezifische Regelungen zu möglichen Prüfungen und zur Bachelorprüfung im Nebenfach.

Lehrveranstaltungen/Module

Sie besuchen die gleichen Lehrveranstaltungen wie Studierende des Staatsexamensstudiengangs. Wählbare Vorlesungen können Sie der Prüfungsordnung Anlage C* entnehmen. Der Anlage entehmen Sie auch, ob das Fach jedes Semester oder nur jährlich und wenn in welchem Semester angeboten wird.

Die Vorlesungszeiten sehen Sie in ZEuS unter der Rubrik Nebenfach. Ergänzend zu den Lehrveranstaltungen der Basisbereiche können Sie Arbeitsgemeinschaften besuchen, die den Lernstoff anhand praktischer Übungen und Fallbeispiele vertiefen und auf spezifische Falllösungsklausuren vorbereiten. Weder der Besuch der Vorlesung, noch der Arbeitsgemeinschaft sind obligatorisch für die Prüfungsteilnahme, aber empfohlen. Die Prüfungsanmeldug ist unabhängig von der Vorlesungsanmeldung. Zu den Arbeitsgemeinschaften müssen Sie sich über ZEuS anmelden, der Anmeldezeitraum liegt regelmäßig in der ersten Vorlesungswoche.

*) Bitte beachten Sie, dass gemäß § 2 Abs. 3 Anlage C einige Module eine Änderung (einschl. ECTS) erfahren haben [Darstellung: "Veranstaltungsname" (ECTS-Zahl, Semester)]:

  • Basisbereich Zivilrecht "Vertragsrecht III" (4 ECTS, WS) wurde ersetzt durch "Vertragsrecht III" (6 ECTS, WS)
  • Aufbubereich Wirtschaftsrecht "Gesellschaftsrecht" (8 ECTS, SS) wurde ersetzt durch "Gesellschaftsrecht" (6 ECTS, SS
  • Aufbaubereich Staatliche Planung und Daseinsvorsorge "Kommunalrecht" (4 ECTS, SS) wurde ersetzt durch "Kommunalrecht und Öffentliches Baurecht" ( 6 ECTS, WS/SS)

Maßgeblich sind die Angaben in ZEuS. Früher erworbene Leistungen behalten ihre Gültigkeit mit der damals zugeordneten ECTS-Zahl.

Modulprüfungen

Prüfungsleistungen zu den Modulprüfungen können Sie in Form von Klausuren, Hausarbeiten oder mündlichen Prüfungen erbringen. Die Leiterin/der Leiter einer Lehrveranstaltung legt die Prüfungsform fest und gibt sie zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt. Fragen Sie im Zweifel nach. Bei Auswahl mehrerer Prüfungsformen kann nur eine zur Wertung absolviert werden. Zu den Prüfungen (unabhägig von der Prüfungsform) müssen Sie sich einheitlich über ZEuS anmelden. Die Anmeldezeiträume liegen in der Regel im Wintersemester vom 01.12. - 15.01. und im Sommersemester vom 01.05. - 15.06.

Bei Klausuren schreiben Sie in der Regel im selben Termin (regelmäßig in de erste 3 Wochen der Vorlesungsfreien Zeit) wie die Staatsexamensstudierenden, und meist auch mit denselben prüfungsaufgaben. Es kann nach didaktischer Festlegung der Lehrperson eine gesonderte Prüfungsaufgabe angeboten werden. Klausuren sind handschriftlich auf eigen mitzubringendem Klausurpapier anzufertigen. Zulässige Hilfsmittel (insbesondere Gesetzestextsammlungen) macht die Lehrperson in der Vorlesung bekannt.

Hausarbeiten werden zur Bearbeitung in der Vorlesungsfreien Zeit angeboten und bestehen ie Klausuren regelmäßig in einer rechtswissenschaftliche gutachterlichen Falllösung unter Auswertung der enschlägigen Rechtsprechung und wissenschaftlichen Literatur. Beachten Sie hier die spezifischen Fachgepflogenheiten und insb. die Zitierweise. Diese Prüfungsform ist im Regelfall nicht empfehlenswert, wenn eine Wahl besteht.

Mündliche Prüfungen finden regelmäßig auf Einzelterminfestlegung der Lehrperson gegen Vorlesungsende oder anfangs der vorlesungsfreien Zeit statt.

Es werden keine Nachtermine angeboten.

Die Anmeldung zur Prüfung ist ab Anmeldefristende verbindlich. Bis dahin können Sie sich selbst in ZEuS wieder abmelden. Danach ist nur ein Rücktritt aus wichtigem Grund (insb. Krankheit) möglich, der vom Prüfungsausschuss Rechtswissenschaft zu genehmigen wäre. Eine bloße Nichtteinahme an der Prüfung wird mit ungenügend (5,0) bewertet, die Prüfung ist dann nicht bestanden.

Anträge auf Nachteilsausgleich stellen Sie beim Ständige Prüfungsausschuss Rechtswissenschaft. Erkundige Sie sich bitte bei der Fachstudieberatung für den Staatsexamensstudiengang.

Prüfungsrücktritt, Verhinderung

Sollten Sie von einer angemeldeten Prüfung wegen Krankheit o.ä. zurücktreten müssen, so beachten Sie bitte diese Regelungen zum Prüfungsrücktritt, diese gelten analog zu den Klausuren der Orientierungs- und Zwischenprüfung im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft.

Bei mündlchen Prüfungen teilen Sie der Prüfungsperson bitte ihre Verhinderung zusätzlich unmittelbar mit (z.B. per E-Mail), bei Klausuren ist dies nicht gewünscht. Fristverlängerungen bei Hausarbeiten werden grundsätzlich nicht gewährt.

Wiederholung von Modulprüfungsleistungen

Eine Modulprüfung kann bei Nichtbestehen einmalig im nächsten Semester wiederholt werden, in dem das Fach wieder angeboten wird. Dies entnehmen Sie der Anlage C.  Solange keine Wiederholung beantragt ist, kann ein bislang gewähltes Fach auch folgenfrei durch ein anderes nach Anlage C wählbares Fach ersetzt werden.

Eine weitere Wiederholung kann ausnahmswese und maximal zweimal im gesamten Nebenfach schriftlich (selbst formuliert) bei der Geschäftsstelle des Fachbereichs beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb 1 Monats nach Bekanntgabe der des Ergebnsses der Weiderholugsprüfung gestellt werden, andernfalls ist das Modul endgültig nicht bestanden. In diesem Fall ist auch die Bachelorprüfung im Nebenfach endgültig nicht bestanden.

Weitere Härtefallanträge sind grundsätzlich nicht zulässig.

Bachelorprüfung

Eine gesonderte Abschlussprüfung besteht nicht.

Die Bachelorprüfung im Nebenfach ist bestanden, wenn Prüfungen zu Veranstaltungen im Umfang von 40 ECTS bestanden sind.  Eine Verbesserung durch Belegung weiterer Veranstaltungen danach ist nicht möglich. Jede Abschlussprüfung zu einer Veranstaltung hat die Funktion einer eigenen Modulprüfung.

Die Bachelornote im Nebenfach errechnet sich als arithmetisches Mittel aller Bewertungen der vorgenannten Modulprüfungen, ohne dass diese entsprechend der zugeordneten ECTS gewichtet wären. Alle zum Bestehen führenden Prüfungen haben dasselbe Gewicht in der Bachelornote.

Die Bachelornote des wissenschaftlichen Nebenfachs geht mit 20 % in die Gesamtnote des Bachelorabschlusses ein.

Abweichend davon hat das Integrierte Nebenfach im Ergänzungsbereich in den Hauptfächern Sprachwissenschaft und Literatur-Kunnst-Medien keinen Anteil an der Bachelorgesamtnote, die zugeordneten ECTS nach der Hauptfachprüfungsordnung dieser Studiengänge müssen durch Bestehen der entsprechenden Modulteilprüfungen (=Modulprüfungen im Sinne des Nebenfachs und der hiesigen Darstellung) aber erbracht werden. Details erfragen Sie bei der Studienberatung des Hauptfaches.

Eine Orientierungsprüfung besteht nicht.

Anerkennung von Leistungen

Leistungen aus dem Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft sowie aus rechtswissenschaftlichen Bachelor- oder Masterstudiengängen können grundsätzlich im Nebenfach anerkannt werden. In jedem Fall müssenentsprechende Leistungen gemäß der jeweils geltenden Prüfungsordnung innerhalb des Studiums, also unter Zuordnung zu einem Modul des entsprechenden Studeingags berechtigt erbracht worden sein. Fragen Sie vor Belegung bei Ihrer Fachstudienberatung.

Andersherum ist dies nur möglich, wenn die fachliche Vergleichbarkeit der erworbene Kompetenz im Rahmen der Zwischenprüfung im Staatsexamensstudiengang festgestellt werden kann. Dies ist regelmäßig nur möglich, wenn Sie eine reguläre Falllösungsprüfung (Klausur oder Hausarbeit) vorweisen können. Bei Interesse wenden Sie sich bitte frühzeitg (vor einem Studiengangswechsel) an die Fachstudienberatung.

als Vertiefungsmodul oder Ergänzungsbereich

In den Studiengängen Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.) und Politik- und Verwaltungswissenschaft (B.Sc.) ist die Belegung eines im Hauptfach integrierten Nebenfachs möglich oder einzelne Veranstaltungen aus dem Nebenfachangebot (s. Anlage C) belegbar. Veratwortlich ist hier die Studienberatung des Hauptfaches. Lediglich hinsichtlich der Prüfungsmodalitäten wird auf die Anlage C im geisteswissenschaftliche Nebenfach Rechtswissenschaft verwiesen. Beachten Sie hier ggf. Unterschiede zu Iher Hauptfach-Prüfungsordnung. Für juraspezifische Auskünfte (Anforderungen im Fach oder Kombinationsmöglichkeiten) könn Sie sich aber gern ergänzend an die Studienberatung Nebenfach unseres Fachbereichs wenden.

Im Rahmen des Lehramtsstudiums Politik (B.Ed. und M.Ed.) stehen einzelne Veranstaltungen aus dem Lehrprogramm des Fachbereichs für das Modul Öffentliches Recht zur Auswahl. Erkundigen Sie sich hier bitte bei der Studienberatung Ihres Fachs.

Fachfremde Belegung

Für die Belegung durch Fachfremde ist grundsätzlich nur das Angebot des Nebenfachs geöffnet. Es kann einzelne Ausnahmen geben, erfragen Sie dies bitte vor Belegung bei der Fachstudienberatung im Staatsexamensstudiengang.

In aller Regel empfehlen sich gemessen am Aufwand die Veranstaltungen, die sich an Erstsemester im Staatsexamensstudiengang richten (Vertragsrecht I, Strafrecht Allgemeiner Teil, Staatsorganisationsrecht, Grundrechte).