Die Semesterabschlussklausuren werden vollständig als Präsenzklausuren stattfinden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Klausurpapier, Schreibwerkzeug und zugelassene Hilfsmittel (Gesetzessammlungen) selbstständig mitbringen müssen.

Es gilt eine Bearbeitungszeit von 120 Minuten zu den angegebenen Terminen. Bitte halten Sie UniCard für die Einlasskontrolle bereit und seien Sie hierfür spätestens 15 Minuten vor Bearbeitungsbeginn am Prüfungsort.

Es gilt nach jetzigem Stand 3G für den Zugang und Pflicht zum Tragen einer wenigstens medizinischen Maske auch am Platz. Die Verwendung einer FFP2-Maskewird zur Eigensicherung empfohlen, wenn dies nach eigener Einschätzung nicht zulasten der Prüfungsfähigkeit geht.

Bitte beachten Sie etwaige Quarantäneauflagen bei der Einreise aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften. Das Versäumnis einer Klausur aufgrund einer vermeidbaren Quarantäne zum Prüfungszeitpunkt durch entsprechend frühere Einreise rechtfertigt keinen außerordentlichen Rücktritt. Eine tatsächliche Erkrankung oder eine behördlich angeordnete häusliche Isolation als Kontaktperson oder ein Betretungsverbot der Universität gemäß Allgemeiner Hygieneordnung berechtigen dagegen zum Rücktritt.

Den Terminplan finden Sie hier.

Das Justizministerium hat eine teilweise Fristenhemmung u.a. in der Zwischenprüfung auch für das WS 2021/22 angeordnet (§ 67 Abs.3 S. 2 JAPrO idF v. 6.12.2021). Dies betrifft nur Studierende mit einem Studienbeginn im WS 2020/21, SS 2021 oder WS 2021/22. Zur Umsetzung in der hiesigen Orientierungs- und Zwischenprüfung finden Sie hierInformationen.