Harmonisierung des europäischen Zivilrechts mit rechtsvergleichenden Grundlagen

Liebe Studierende des Schwerpunktes 3,

im Sommersemester 2020 werden nach derzeitigem Stand bis zum 15. Juni 2020 keine Präsenzvorlesungen stattfinden. Ab 20. April soll ein sogenanntes „virtuelles“ Semester beginnen mit digitalen Angeboten. Der Fachbereich muss dabei entscheiden, welche Angebote überhaupt gemacht werden können. Die Vorlesung „Rechtsvergleichung und Harmonisierung des europäischen Privatrechts“ ist in besonderem Maße auf interaktive Textarbeit angelegt und es gibt kein Standardlehrbuch, mit Hilfe dessen der Stoff erarbeitet werden kann. Sie eignet sich daher nicht für ein begleitetes Selbststudium. Geeignete digitale Formate, die auch eine gemeinsame Textarbeit ermöglichen, stehen derzeit nicht zur Verfügung. Die Veranstaltung fällt daher im SS 2020 aus und wird auf das Wintersemester 2020/21 verschoben.

Denjenigen von Ihnen, die im WS 20/21 bereits das Schwerpunktseminar besuchen wollen, wird daraus kein Nachteil entstehen. Nach einer internen Absprache wird das Seminar im WS 20/21 thematisch auf das internationale Verfahrensrecht ausgerichtet sein und keine Kenntnisse aus dem Bereich der Vorlesung Rechtsvergleichung erfordern.