Prof. Dr. David Kuch
David Kuch wurde 1983 in München geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und Poitiers schloss er 2010 mit der Ersten Juristischen Prüfung ab. Danach blieb er als Assistent von Horst Dreier an der Julius-Maximilians-Universität, wo er 2015 promoviert wurde. Seine Dissertation über das Werk des Oxforder Rechtsphilosophen Joseph Raz ist 2016 bei Mohr Siebeck (Grundlagen der Rechtswissenschaft) erschienen. Im selben Jahr legte er am Kammergericht (Berlin) das Zweite Staatsexamen ab und nahm eine Tätigkeit als Postdoc wiederum am Lehrstuhl von Horst Dreier in Würzburg auf. Dort war er von 2018 bis 2024 als Akademischer Rat auf Zeit beschäftigt. In diesem Rahmen habilitierte er sich im Jahr 2022 und erwarb die Venia Legendi für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Rechtsphilosophie. Die Habilitationsschrift unternimmt eine breite, dogmenkritische Untersuchung der Freiheitsentziehung im deutschen Recht und wurde 2023 bei Mohr Siebeck (Jus Publicum) veröffentlicht. Im Sommersemester 2022 vertrat er Florian Meinel am Institut für Grundlagen des Rechts der Georg-August-Universität Göttingen. Vom Wintersemester 2022/23 bis zum Sommersemester 2024 nahm er Lehrstuhlvertretungen an der Universität Konstanz wahr. Hier wurde er am 30. Juli 2024 zum Universitätsprofessor ernannt. Am Fachbereich trat er damit die Nachfolge von Martin Ibler an.
Die Forschungsinteressen von Herrn Kuch erstrecken sich auf das gesamte Verfassungs- und Verwaltungsrecht, einschließlich ihrer geschichtlichen Hintergründe. Schwerpunkte liegen bislang im Bereich der Grundrechte, im Sicherheitsrecht und in der Rechtsphilosophie des 20. Jahrhunderts.