Torplastik, Georg Karl Pfahler 1984, fotografiert von Inka Reiter
Forschungsaufgaben im Wirtschaftsrecht
Wie blind ist Iustitia eigentlich?
"Wirtschaft" in "Wirtschaftsrecht" bezeichnet nicht allein den dogmatischen Bezugspunkt des Rechtsgebiets, sondern zugleich die zentrale Aufgabe der Dogmatik: Die realen Probleme der Wirtschaftspraxis müssen erkannt und den jeweils besten rechtlichen Lösungen zugeführt werden. Methodenfestigkeit und Grundlagenanbindung werden dabei vorausgesetzt. Realität der Wirtschaftspraxis und Radikalität juristischen Denkens sind keine Gegensätze.
Wir arbeiten an anwendbaren Lösungen. Nicht weil wir es müssen, sondern weil wir es können!
(Bild von swisspix.ch)
Lehre aus Neugier
Mit der Ersten juristischen Prüfung erwirbt man die Berechtigung, auf allen Rechtsgebieten und sein ganzes Leben lang ohne Nachschulungen oder -prüfungen juristisch tätig zu sein. Dieses Vertrauen der Rechtsordnung gründet auf einer Ausbildung, die im besten Sinne kompetenzorientiert ist und bei der bulimisches Lernen versagt - allein das sorgfältig aufgebaute Verständnis für Strukturen und Systematik lässt Konturen und Ordnung in der scheinbar unübersehbaren Stoffmasse erkennen.
Zu diesem Verständnis gelangen wir nur durch Neugier - ohne Neugier der Lernenden wie der Lehrenden wären Rechtsstudium und -lehre eine nicht zu bewältigende Strafarbeit.
Wir hören nicht auf zu lernen, weil wir nicht aufhören, wissen zu wollen!
Einführung zum Schwerpunktstudium
Mo, 09.11.2020, 16 h via Zoom
Wie besprochen werde ich am Montag, den 09.11.2020, 16 h, eine Einführung in den Ablauf des Studium im Schwerpunkt "Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht" geben.
Die Einführung wird als Videokonferenz über Zoom stattfinden. Der Einfachheit halber werden wir dieselbe Konferenz wie für die anschließende Vorlesung im Kartellrecht verwenden.
Wenn Sie an der Vorlesung Kartellrecht teilnehmen, haben Sie bereits einen Link per E-Mail erhalten, wenn nicht, melden Sie sich bitte bei mir bis zum 09.11.2020, 15 h.