Lehre aus Neugier
Mit der Ersten juristischen Prüfung erwirbt man die Berechtigung, auf allen Rechtsgebieten und sein ganzes Leben lang ohne Nachschulungen oder -prüfungen juristisch tätig zu sein. Dieses Vertrauen der Rechtsordnung gründet auf einer Ausbildung, die im besten Sinne kompetenzorientiert ist und bei der bulimisches Lernen versagt - allein das sorgfältig aufgebaute Verständnis für Strukturen und Systematik lässt Konturen und Ordnung in der scheinbar unübersehbaren Stoffmasse erkennen.
Zu diesem Verständnis gelangen wir nur durch Neugier - ohne Neugier der Lernenden wie der Lehrenden wären Rechtsstudium und -lehre eine nicht zu bewältigende Strafarbeit.
Wir hören nicht auf zu lernen, weil wir nicht aufhören, wissen zu wollen!