Lehrstuhl für deutsches und europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht

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Torplastik, Georg Karl Pfahler 1984, fotografiert von Inka Reiter

Forschungsaufgaben im Wirtschaftsrecht

Wie blind ist Iustitia eigentlich?

"Wirtschaft" in "Wirtschaftsrecht" bezeichnet nicht allein den dogmatischen Bezugspunkt des Rechtsgebiets, sondern zugleich die zentrale Aufgabe der Dogmatik: Die realen Probleme der Wirtschaftspraxis müssen erkannt und den jeweils besten rechtlichen Lösungen zugeführt werden. Methodenfestigkeit und Grundlagenanbindung werden dabei vorausgesetzt. Realität der Wirtschaftspraxis und Radikalität juristischen Denkens sind keine Gegensätze.

Wir arbeiten an anwendbaren Lösungen. Nicht weil wir es müssen, sondern weil wir es können!

(Bild von swisspix.ch)

Lehre aus Neugier

Mit der Ersten juristischen Prüfung erwirbt man die Berechtigung, auf allen Rechtsgebieten und  sein ganzes Leben lang ohne Nachschulungen oder -prüfungen juristisch tätig zu sein. Dieses Vertrauen der Rechtsordnung gründet auf einer Ausbildung, die im besten Sinne kompetenzorientiert ist und bei der bulimisches Lernen versagt - allein das sorgfältig aufgebaute Verständnis für Strukturen und Systematik lässt Konturen und Ordnung in der scheinbar unübersehbaren Stoffmasse erkennen.

Zu diesem Verständnis gelangen wir nur durch Neugier - ohne Neugier der Lernenden wie der Lehrenden wären Rechtsstudium und -lehre eine nicht zu bewältigende Strafarbeit.

Wir hören nicht auf zu lernen, weil wir nicht aufhören, wissen zu wollen!

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