Verfassungssymposium: Deutschland als Einwanderungsland
Statistisch ist der alte Streit überholt, ob Deutschland nun ein Einwanderungsland ist oder nicht. Dass die Politik dennoch vorsichtiger formulierte und etwa im Jahr 2004 von „Zuwanderung“ sprach, lag neben der Signalwirkung auch daran, dass die Formel des Einwanderungslandes bisweilen einen normativen Überschuss besitzt, als ob sie vorgebe, wie das Migrationsrecht und die Integrationspolitik auszugestalten seien. Vor diesem Hintergrund unternimmt das Konstanzer Verfassungssymposium am 11. und 12. Mai eine Bestandsaufnahme, die die zentralen Weichenstellungen pointiert herausarbeitet. Es geht um eine Gesamtschau, die ganz bewusst den Gebietszugang mit der Mitgliedschaft verbindet und hierbei die Spannungslagen und Handlungsräume aufzeigt. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie auf der Veranstaltungswebseite.