"Rassismus und Grundgesetz": Verfassungs-symposium und hybrider Vortrag

Seit einem Jahr erlebt in der öffentlichen Diskussion ein Begriff eine Renaissance, der in Deutschland bisher gemieden worden war: „Rassismus“. Die Bundesregierung plant diverse Maßnahmen gegen Rassismus, darunter eine Änderung des Grundgesetzes. Eine zwischenzeitliche Verständigung, wonach der Begriff der „Rasse“ in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG durch die Formulierung „aus rassistischen Gründen“ ersetzt werden sollte, wurde politisch vorerst nicht umgesetzt. Auf der Tagesordnung bleibt das Thema dennoch, zumal die Auslegung der Diskriminierungsverbote unabhängig von einer Grundgesetzänderung grundlegende Fragen aufwirft. Vor diesem Hintergrund bezweckt die geplante Konferenz eine grundsätzliche Standortbestimmung unter anerkannten deutschsprachigen Experten im Rahmen einer Veranstaltung, die durch den Standort Konstanz des bundesweiten Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt finanziert wird. Ziel ist ein offener Diskurs über das Verhältnis juristischer und anderweitiger Begriffsverständnisse, die Auswirkungen der anvisierten Verfassungsänderung sowie die ggfls. abweichenden Vorgaben des Europa- und Völkerrechts.

Verfassungssymposium

 

Grundgesetz und Rassismus

2. und 3. Dezember 2021, Universität Konstanz (Senatssaal, Raum V1001)

Seit einem Jahr erlebt in der öffentlichen Diskussion ein Begriff eine Renaissance, der in Deutschland bisher gemieden worden war: „Rassismus“. Die Bundesregierung plant diverse Maßnahmen gegen Rassismus, darunter eine Änderung des Grundgesetzes. Eine zwischenzeitliche Verständigung, wonach der Begriff der „Rasse“ in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG durch die Formulierung „aus rassistischen Gründen“ ersetzt werden sollte, wurde politisch vorerst nicht umgesetzt. Auf der Tagesordnung bleibt das Thema dennoch, zumal die Auslegung der Diskriminierungsverbote unabhängig von einer Grundgesetzänderung grundlegende Fragen aufwirft. Vor diesem Hintergrund bezweckt die geplante Konferenz eine grundsätzliche Standortbestimmung unter anerkannten deutschsprachigen Experten im Rahmen einer Veranstaltung, die durch den Standort Konstanz des bundesweiten Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt finanziert wird. Ziel ist ein offener Diskurs über das Verhältnis juristischer und anderweitiger Begriffsverständnisse, die Auswirkungen der anvisierten Verfassungsänderung sowie die ggfls. abweichenden Vorgaben des Europa- und Völkerrechts.

Im Zentrum soll eine doppelte Leitfrage stehen: Umfassen die Diskriminierungsverbote neben vermeintlich angeborenen Unterschieden auch kulturalisierte Formen des Rassismus? Wie erhält sich das Verbot einer offenen, versteckten oder mittelbaren Diskriminierung zu den Erscheinungsformen eines strukturellen bzw. institutionellen Rassismus, der nicht auf intentionalen Handlungen beruht? Bewusst enthält sich die Formulierung der doppelten Leitfrage einer Positionierung, was unter einem kulturalisierten Rassismus sowie strukturellen bzw. institutionellen Ausprägungen verstanden wird. Diese Formen werden nicht nur im interdisziplinären Diskurs unterschiedlich gedeutet; darüber hinaus können diese Annahmen nicht zwangsläufig auf die juristische Begriffsdefinition übertragen werden. Es wird ein Bestandteil der Debatte sein müssen, inwiefern etwa ein Antiziganismus oder eine Islamophobie sowie vor allem auch die strukturelle Ausgestaltung der staatlichen Institutionen vom Rassismusbegriff und einem Rechtswidrigkeitsverdikt erfasst werden. Eindeutige oder gar konsensuale Aussagen sind nicht immer möglich, wohl jedoch Annäherungen an und lebhafte Diskussionen über eine zentrale juristische und rechtspolitische Fragestellung der Gegenwart.

Die Ergebnisse sollen zeitnah in einem Buch über „Rassismus und Grundgesetz“ bei Mohr Siebeck veröffentlicht werden, voraussichtlich als doppelte Print- sowie gleichzeitige Open Access-Publikation. Aus diesem Grund soll möglichst eine erste Fassung des Manuskripts im Umfeld der Veranstaltung eingereicht werden. Die finale Abgabe ist für Ende Februar 2022 eingeplant. Mit dem Verlag ist abgesprochen, dass eine Veröffentlichung sodann schnell erfolgen kann. Selbst- verständlich werden die Reise- und Aufenthaltskosten erstattet. Von weiter entfernten Wohnorten ist die Anreise nach Konstanz über den Flughafen Zürich problemlos möglich; direkt unterhalb des Terminals fährt ein Direktzug nach Konstanz. Die Veranstaltung wird in Präsenz im (großen) Senatssaal der Universität stattfinden, wo alle Personen nach der 3G-Regel mit Sicherheitsabstand einen Platz finden werden.