Anhörung als Expertin zum Schrottimmobilien-missbrauchs-bekämpfungsgesetz

Mit dem vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien“ will die Bundesregierung dem Problem des missbräuchlichen Erwerbs von sogenannten Schrott- oder Problemimmobilien in der Zwangsversteigerung begegnen. Vorgesehen ist, dass Gemeinden in Zwangsversteigerungsverfahren künftig einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung einer Problemimmobilie stellen können.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags führte hierzu am 26.6.2024 eine öffentliche Anhörung durch. Judith Froese nahm als Sachverständige an der Anhörung teil und gab eine Stellungnahme ab, in der sich mit Blick auf verfassungsrechtliche Maßstäbe Nachbesserungen fordert.