6.-8. März 2024: Genderkompetenz für Jurist*innen - Recht und Geschlecht

6.-8. März 2024: Genderkompetenz für Jurist*innen – Recht und Geschlecht

Auch in diesem Wintersemester wird die Schlüsselqualifikation „Genderkompetenz für Jurist*innen – Recht und Geschlecht“ angeboten. Diese findet als Blockveranstaltung vom 06.-08.03.2024 statt, die Anmeldung ist ab sofort über ZEuS möglich.

Zur Schlüsselqualifikation: Genderkompetenz als berufliche Qualifikation gewinnt auch in der juristischen Berufspraxis zunehmend an großer Bedeutung. Genderkompetenz, verstanden als „Kompetenz des Erkennens, Hinterfragens und Überwindens von diskriminierenden Strukturen“, steht im Widerspruch zu dem in der Rechtswissenschaft geltenden Objektivitätsideal. Das Recht scheint „geschlechtsneutral“, wenngleich ungleiche Anwendungspraxen und entsprechende Rechtssetzung dazu zwingen, diese Annahme zu hinterfragen. Herrschaftsdiskurse sollen sichtbar gemacht und strategisch aufgebrochen werden. Das Recht fungiert dabei als Herrschaftsinstrument, während Genderkompetenz als Herrschaftskritik verstanden werden soll. Juristische Genderkompetenz fordert demnach eine rechtskritische Perspektive, die auch das eigene Handeln als Jurist*in reflektiert. Im Rahmen der Schlüsselqualifikation soll Genderkompetenz anhand von Urteilsanalysen, Beispielen zu geschlechtergerechter Sprache sowie dem „Geschlecht“ als Analysekategorie des Rechts beleuchtet und erlernt werden. Auch andere Diskriminierungskategorien werden in den Blick genommen, um eine intersektionale Perspektive einzunehmen.
Link zur Anmeldung