Zwischenprüfungshausarbeiten

Hier finden Sie regelmäßig am letzten Vorlesungstag des Semesters die Sachverhalte der Zwischenprüfungshausarbeiten.

Hausarbeiten (s. § 3 Abs. 2 ZwiPrO) werden jeweils zum Vorlesungsende zur selbstständigen Bearbeitung während der anschließenden vorlesungsfreien Zeit ausgegeben. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Hausarbeit ist unabhängig von der Abschlussklausur des jeweiligen Fachs und kann beliebig oft versucht werden bis zum Ende des 4. Fachsemesters. Es können auch mehrere Hausarbeiten unternommen werden. Die Semesterbindung der Klausuren aus § 4 ZwiPrO gilt nicht für die Hausarbeiten.
Sie ist frühestens am Ende des 1. Fachsemesters zu bearbeiten. Beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Erstellung einer rechtswissenschaftlichen Hausarbeit, siehe nebenstehende Box, und insbesondere die Regeln der wissenschaftlichen Redlichkeit. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Hausarbeit ist von der Zwischenprüfungsklausur unabhängig und ersetzt diese auch nicht. Es bestehen bis zum Ende des 4. Fachsemesters unbegrenzte Versuche. Eine Wiederholung danach findet nicht statt.