Studierende beim Lernen

Ein erster Überblick

über den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft

Auf einen Blick:

Abschluss: 1. juristische Prüfung
Akademischer Grad: Magister juris (Mag. jur.)
Qualifikationsniveau: 7 EQR (Masterniveau)
Promotionsqualifikation: möglich
Fachrichtung: Rechtswissenschaft
Studienbeginn: Wintersemester & Sommersemester
Lehr- und Prüfungssprache:              Deutsch
Regelstudienzeit: 10 Semester (inklusive Staatsprüfung)
Studienumfang: Vollzeit
Bewerbungsfrist:

Wintersemester: 1.5. - 15.7. /
Sommersemester: 5.12. - 15.1.

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Prüfungsordnungen: Link

Im Studium der Rechtswissenschaft beschäftigen Sie sich mit geltendem Recht. Sie lernen, es systematisch und begrifflich zu erfassen und auszulegen. Gleichzeitig betrachten Sie die historischen, politischen, sozialen und philosophischen Grundlagen der Rechtsordnung. Studieninhalte sind die wesentlichen Regelungen des Zivilrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts in wissenschaftlicher Vertiefung. Einbezogen werden die Grundlagen der Rechtsordnung, internationale und europarechtliche Bezüge, das Verfahrensrecht sowie ein zu wählender Schwerpunktbereich. Ziel ist es, neue Sachverhalte in einer sich ständig verändernden Lebenswirklichkeit juristisch zu bewältigen und unbekannte Rechtsnormen sicher anzuwenden.

Das Staatsexamensstudium führt zur Ersten juristischen Prüfung. Der erfolgreiche Abschluss ist Voraussetzung für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst. An dessen Ende steht das Zweite Staatsexamen, mit dem die juristische Ausbildung abgeschlossen ist.

Warum Rechtswissenschaft in Konstanz studieren?

Sie erwartet

  • ein effizienter und strukturierter Studienplan
  • sehr gute Betreuung durch Lehrende und die Fachstudienberatung
  • eine herausragende Vorbereitung auf das Examen
  • ein großes Angebot von Einführungen in verschiedene ausländische Rechtsordnungen in der jeweiligen Landessprache
  • zahlreiche Möglichkeiten für ein Auslandsstudienjahr
  • gemeinsame Seminare mit ausländischen Universitäten
  • Lehrende aus der beruflichen Praxis

Ein typischer Studienablauf

Orientierungsprüfung

Sie besuchen die Vorlesungen und begleitenden Arbeitsgemeinschaften des 1. und 2. Fachsemesters. Die Termine der Vorlesungen und AGs finden Sie im aktuellen Vorlesungsverzeichnis. Die Abschlussklausuren zählen zu den notwendigen Prüfungsleistungen für die Orientierungsprüfung (außer Gesetzliche Schuldverhältnisse).

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Zwischenprüfung

Sie besuchen die Vorlesungen und begleitenden Arbeitsgemeinschaften bis zum Ende des 4. Fachsemesters. Die Abschlussklausuren zählen zu den notwendigen Prüfungsleistungen für die Zwischenprüfung. In der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 1. und 4. Fachsemester schreiben Sie eine Zwischenprüfungshausarbeit.

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Hauptstudium und Mittelphase

Im Verlauf des Studiums erbringen Sie vom 1. bis zum etwa 7. Semester studienbegleitend verschiedene Leistungen, die Sie für die Zulassung zur Staatsprüfung in der 1. juristischen Prüfung benötigen. Das sind Leistungen für einen Fremdsprachennachweis, in den Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, in einem einem Grundlagenfach, ein Seminar und einer interdisziplinären Schlüsselqualifikation. Außerdem ist eine praktische Studienzeit von insgesamt 3 Monaten in der vorlesungsfreien Zeit verpflichtend.

Daneben besuchen Sie insbesondere zwischen 3. und 6. Semester weitere Vorlesungen (ohne Prüfungen), die den Pflichtstoff in der Staatsprüfung abseits der Zwischenprüfung weiter ausbauen und vertiefen.

Hauptstudium und Mittelphase

Schwerpunktstudium

Mit dem Schwerpunktstudium beginnen Sie in der Regel nach bestandener Zwischenprüfung im 5. Fachsemester.  Es umfasst eine Studienzeit von 2-3 Semestern und kann auch nach der Staatsprüfung absolviert werden.

Unter diesen Schwerpunktbereichen können Sie wählen:

  1. Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
  2. Arbeits- und Sozialrecht
  3. Europäisches und Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht in der Rechtspraxis
  4. Umwelt- und Planungsrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht
  5. Strafrechtspflege: Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologie, Europäisierung und Praxis
  6. Personen- und Unternehmenssteuerrecht
  7. Internationales und Europäisches Recht
  8. Unternehmen und Finanzierung

In den Vorlesungen der Schwerpunktbereiche gibt es keine studienbegleitenden Prüfungen. Zum Abschluss des Schwerpunkts erbringen Sie eine Studienarbeit (schriftlicher und mündlicher Teil) und die mündliche Schwerpunktbereichsprüfung. Diese Prüfungsleistungen ergeben zusammen die Universitätsprüfung.

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Examinatorium zur Vorbereitung auf die Erste juristische Staatsprüfung

Das Examinatorium zeichnet sich aus durch Qualität, Vollständigkeit und Kontinuität:

  • Qualität: Die Examenskurse werden von Professoren des Fachbereichs gehalten; das garantiert Examensvorbereitung auf wissenschaftlichem Niveau.
  • Vollständigkeit: Das Examinatorium deckt alle examensrelevanten Themen durch Kurse innerhalb eines Jahres ab. Es wird ergänzt durch einen Klausurenkurs und halbjährlich stattfindende Probeexamen.
  • Kontinuität: Das Examinatorium beschränkt sich nicht nur auf die Semester; durch die Einbeziehung von Praktikern als Lehrkräfte ist es möglich, auch in der vorlesungsfreien Zeit Examenskurse anzubieten, sodass keine Lücke entsteht. Zwei Wochen Ferien im Halbjahr sind eingeplant.

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Erste juristische Prüfung

Die Erste juristische Prüfung setzt sich zusammen aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (70 %) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30%). Nach Bestehen beider Teilprüfungen verfügen Sie über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

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Berufliche Perspektiven

Nach der Ersten juristischen Prüfung beginnt auf Ihren Antrag hin der zwei Jahre dauernde juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) bei einem Oberlandesgericht. Im Zuge dieser öffentlich-rechtlichen Ausbildung lernen Sie die juristische Praxis in den verschiedenen Professionen kennen. Der erfolgreiche Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung am Ende dieses Vorbereitungsdienstes vermittelt Ihnen die "Befähigung zum Richteramt" und ist Voraussetzung für die klassischen juristischen Berufe, u. a. für folgende Arbeitsbereiche:

  • Richterin bzw. Richter oder Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt im Dienste eines Landes oder bei Übernahme des Bundes
  • Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt oder Syndicusanwältin bzw. Syndicusanwalt
  • Notarin bzw. Notar mit ergänzender notarieller Fachprüfung
  • höherer allgemeiner Verwaltungsdienst in Bund, Ländern und Gemeinden

Die juristische Prüfung ist ein erster berufsqualifzierender akademischer Hochschulabschluss auf dem Qualifikatiosniveau eines Masterabschlusses. Sie qualifiziert für weiterbildende rechtswissenschaftliche Studiengänge (LL.M.), Steuerberaterprüfung und dem Grunde nach für eine juristische Promotion.