Universitäre Schwerpunktprüfung
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung) ist Teil des Studienabschlusses (30 %) im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft und wird in Verantwortung der Universität abgenommen. Sie bezieht sich an das Studium in einem bestimmten Schwerpunktbereich und schließt diesen Studienbschnitt ab.
Sie kann vor, während und nach der Staatsprüfung begonnen, wie auch abgeschlossen werden.
Die Universtätsprüfung besteht in Konstanz aus:
- Studienarbeit in einem Prüfungsseminar mit Vortrag und Disputation (50 %)
- mündliche Prüfung (50 %)
Die Universitätsprüfung kann in Konstanz nur mit Leistungen bestanden werden, die an der Universität Konstanz erbracht wurden. Eine Anerkennung ist ausgeschlossen. Insgesamt darf die Universitätsprüfung nach erstmaligen Nichtbestehen in Baden-Württemberg nur einml wiederholt werden.
Beide Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge erbracht werden, auch imselben Semester. Nach dem Studienplan empfiehlt sich die Ablegung der mündlichen Prüfung am Ende des 2. Schwerpunktsemesters. Ob Sie die Studienarbeit bereits nach dem ersten Schwerpunktsemester sinnvollerweise unternehmen (das Prüfungsseminar wäre in diesem Fall im 2. Schwerpunktsemester) hängt von der inhaltlichrn Ausgestaltung des Seminars und des Schwerpunkts ab. Erkundigen Sie sich zu Ihren Möglchkeiten bei der jeweiligen Seminarleitung Ihres Schwerpunktbereichs (das sind die verantwortlichen Professorinnen und Professoren).
Über die bestandene Universitätsprüfung erteilt die Universität ein Zeugnis.