Mit dem Schwerpunktstudium beginnen Sie (bei Vorlagerung des Schwerpunktsudiums vor der Staatsprüfung) in der Regel ab dem 5. Fachsemester nach Bestehen der Zwischenprüfung. Das Schwerpunktstudium kann auch nach der Staatsprüfung absolviert werden (Nachlagerung). Bei Interesse erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Fachstudienberatung, was hierbei zu beachten ist.
Das Schwerpunktstudium ist Teil der Regelstudienzeit. Der Studienabschluss ist erst erworben, wenn Staatsprüfung und Universitätsprüfung bestanden sind.
Der Beginn ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Sie können zu einem der acht angebotenen Schwerpunktbereiche zugelassen werden. Die Bewerbungsfrist endet zum Wintersemester jeweils am 30.09. und zum Sommersemester am 31.03. jedes Jahres. Das Schwerpunktstudium ist auf eine Studiendauer von 2 Semestern mit Vorlesungen ausgelegt, etwaige Prüfungsleistungen können auch noch im Anschluss erbracht werden.
Im Sommersemester lädt die Studiendekanin/der Studiendekan regelmäßig zu einer Informationsveranstaltung zum Schwerpunktstudium ein. Achten Sie auf entsprechende Aushänge (meist Juni). Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Studierende des 3. und 4. Semesters, die nach bevorstehendem Abschluss des Grundstudiums mit der Zwischenprüfung vor der Wahl der weiteren Studiengestaltung hin zum Studienabschluss stehen.