Es liegt an Ihnen, nach dem Grundstudium mit Hilfe der weiteren Vorlesungen, einschließlich der Zulassungsvoraussetzungen zur Staatsprüfung, sich alle Gebiete fortlaufend zu erarbeiten, zu wiederholen und kontinuerlich in allen Fachsäulen am Pflichtstoff zu arbeiten.

Dies ist umso wichtiger auch parallel zum Schwerpunktstudium zu beachten, wenn Sie die Staatsprüfung nach dem Schwerpunktstudium absolvieren.

Veranstaltungen für die Mittelphase

Pflichtfachvorlesungen ohne Zwischenprüfungsklausuren (2.-6. FS)

Die Vorlesungen vermitteln den über die Zwischenprüfungsveranstaltungen hinausgehenden Teil des Pflichtstoffes im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht nach § 8 JAPrO. Die hier vermittelten Kenntnisse werden bereits in den Übungen für Fortgeschrittene und im Schwerpunktstudium voraussetzt und benötigt.

Wiederholung und Vertiefung

Diese Kurse sollen nach Beendigung des Grundstudiums die erworbenen Kenntnisse festigen und durch Wiederholung und Vertiefung auf die Examensvorbereitung ausrichten

Übungen für Fortgeschrittene

Die Übungen für Fortgeschrittene sind nicht bloße Zulassungsvoraussetzung zur Staatsprüfung. Sie dienen dem individuellen Nachweis, dass nach entsprechender Fallübung (daher der Name), die erworbenen Kenntnisse im Pflichtstoff nach § 8 JAPrO jeweils so vernetzt und übergreifend vorhanden sind, das hierauf aufbauend auch Problemstellungen auf Examensnveau erarbeitet und einer Lösung zugeführt werden können.

Nutzen Sie diese Lehrveranstaltungen einschließlich der Prüfungsleistungen also aktiv als Übergangsphase zwischen einzelveranstaltungsbezogenem Grundstudium und übergreifender Examensvorbereitung.

Damit Ihnen dies gelingt, sind die Übungen wie folgt im Studienplan vorgesehen:

  • Strafrecht: 4. FS
  • Zivilrecht: 5. FS
  • Öffentliches Recht: 6. FS

Halten Sie diese dringliche Empfehlung im eigenen Interesse bitte ein!

Sollten Sie sich noch im Zwischenprüfungsverfahren befinden, konzentrieren Sie sich hierauf. Die Übungen sollten dann entsprechend später belegt werden, wenn sie aktiv genutzt werden sollen.

Private Arbeitsgemeinschaften und Selbstlernen

Das Jurastudium lebt von Selbststudium unter Anleitung, aber auch vom inhaltlichen Diskurs und Austausch bei der Erarbeitung der Inhalte und Methoden.

In den ersten 3 Semestern bietet der Fachbereich organisierte Arbeitsgemeinschaften als Fallbesprechungen unter Anleitung von Dozierenden an. Dies soll Ihnen den Einstieg in die Lernmethodik und das gemeinsame Lernen erleichtern und Sie für die weiteren Semester vernetzen.

Im Hauptstudium kommt es dann maßgeblich auf Ihr eigenes Engagement an. Her sollten Sie Ihr eigenes Lernverhalten und Ihren Lerntyp analysieren und daran Ihr weiteres Studium ausrichten.

  • Private Arbeitsgemeinschaften

Schließen Sie sich mit einer festen Zahl Mitstudierender zusammen, mit denen Sie gemeinschaftlich Inhalte erarbeiten, besprechen und diskutieren. Hierzu empfehlen sich feste wöchentlche Termine, in denen Sie sich gegenseitig bestimmte Problemstellung vorstellen und Klausurlösungen erarbeiten.

Achten Sie darauf, dass Ihr Kompetenzniveau vergleichbar ist, damit niemand über- oder unterfordert ist. Sie sollten mit dem gleichen Tempo lernen können.

Wichtig ist die Regelmäßigkeit und Aktivität.

  • Private Lerngruppe

Vereinbaren Sie gemeinsame wiederkehrende und feste Lerntermine in der Woche. Hier können Sie zwar individuell lernen (z.B. in der Bibliothek), Sie geben sich aber einen festen Lernrahmen, der Sie sich fokussieren lässt und durch gegenseitige soziale Kontrolle Ausweichverhalten reduziert. Arbeiten Sie an Fallsammlungen, Gesetz und Lehrbüchern zugleich und vereinbaren Sie am besten auch das jeweils zu erarbeitende Gebiet.

Auch hier ist die Regelmäßigkeit wichtig.

  • Lernapps und Skripten

Dies sind (je nach Lerntyp nützliche) Lernunterstützungstools, sie ersetzen das aktive und umfassende Lernen am Lehrbuch, Klausurfall und Gesetz nicht. Beachten Sie dies bei Ihrer Lernstrategie.

  • Übungsklausuren

Im Examen müssen Sie juristischen Gutachten von 5 Stunden umfassend erarbeiten können. Das bedarf Übung und Routine. Lesen Sie Falllösungen (z.B. aus entsprechenden Sammlungen in der Bibliothek) nicht nur, sondern erarbeiten Sie sich schriftlich Ihre Lösung und vergleichen diese mit der Musterlösung. Davon ausgehend sollten Sie Ihr weiteres Lernen anpassen. Denken Sie daran, dass Sie im Examen alle drei Fachsäulen gleichermaßen beherrschen müssen und auch hier kontinuierliches Lernen und Üben essentiell sind.

Grundlagenfächer und Methodik

Die Grundlagenfächer sollen ergänzend zum Pflichtfachstudium die erforderlichen, dem materiellen Recht vorausgehenden Grundkenntnisse der Wirkungsweise und Anwendung des Rechts vermitteln und so kritische und bewusste Anwendung der Gesetzesauslegung ermöglichen.

Auch wenn Sie nur einen Leistungsnachweis in einem solchen Fach für die Zulassung zur Staatsprüfung benötigen, nutzen Sie diese Fächer, um Ihre Methodik zu schulen.

Propädeutische Seminare

In diesen unregelmäßig angebotenen Veranstaltungen sollen Sie die wissenschaftliche Methodik üben und für wissenschaftliche Prüfungsleistungen (Studienarbeit, Promotion, Veröffentlichungen) für sich erarbeiten. Der Pflichtstoff kann hier eingebettet exemplarisch und vertieft wiederholt werden.

Praktika

Sehen Sie die praktischen Studienzeit nicht nur als erforderliche abzuleistende Praktikumszeit, die Ihnen Zeit nimmt. Suchen Sie sich Ihre Stationen bewusst und nutzen Sie diese zur Wiederholung und praktischen Vernetzung Ihrer erworbenen Kenntnisse im Pflichtstoff.