Dei Regelstudienzeit umfasst 10 Semester einschließlich der beiden Prüfungsteile der Ersten juristischen Prüfung.

Nach § 5a Abs. 1 DRiG muss ein Rechtsstudium von 4,5 Jahren durchlaufen werden. Dies kann (insbesondere für den Freiversuch) unterschritten werden, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen zu Universitätsprüfung und Staatsprüfung erbracht sind (dies beschränkt sich in Konstanz auf die Leistungsnachweise nach §§ 9, 10 JAPrO siehe oben). Mindestens 2 Jahre müssen an einer Universität im Geltungsbereich des DRiG verbracht worden sein.

Nach § 9 Abs. 1 JAPrO muss darüber hinaus nachgewiesen werden, dass die zwei der Staatsprüfung unmittelbar vorausgegangenen Semester an der Universität des Prüfungsorts belegt werden. Statt der einzelnen Datenkontrollblätter für jedes einzelne Semester ist über die Studienzeit an der Universität Konstanz im Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) eine sog. Studienverlaufsbescheinigung erhältlich.