Rechtsgeschichte
Römisches und Europäisches Privatrecht
Europäische Rechtsgeschichte
Das Rechtsstudium soll gemäß DRiG neben dem Pflichtstoff die rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen umfassen; die Vermittlung der Pflichtfächer erfolgt dabei auch in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur. Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die ethischen Grundlagen des Rechts und fördern die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Rechts. Nach § 3 Abs. 1 JAPrO sind in diesem Lichte die Grundlagenfächer (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Juristische Methodenlehre, Rechtsvergleichung, Allgemeine Staatslehre) angemessen zu berücksichtigen.
Im Studium ist mindestens eines der angebotenen Grundlagenfächer erfolgreich zu absolvieren, es können aber auch mehrere besucht und abgeschlossen werden. Geeignete Fächer finden Sie in der Rubrik Grundlagenfächer im Vorlesungsverzeichnis.
Je nach Fach eignen sich die Veranstaltungen auch schon für einen Besuch im 1. Fachsemester, sie können aber zu einem beliebigen Semester im Studienverlauf besucht werden.
Für den erfolgreichen Abschluss ist eine (Semesterabschluss-)Klausur oder Hausarbeit nach Festlegung der Vorlesungsleitung zu bestehen. Es ist eine Anmeldung auf die Prüfung in ZEuS erforderlich, Staatsexamensstudierende wählen die Prüfung mit der mt "135-" beginnenden Prüfungsnummer.