Auswirkungen der Europäisierung des Ausländer- und Asylrechts auf das nationale deutsche Recht
unterstützt durch die Fritz Thyssen Stiftung für Wissenschaftsförderung
Die Europäisierung des Ausländer- und Asylrechts ist ein unumkehrbarer und fortschreitender Prozess, der mittlerweile auch die Grundstrukturen des deutschen Ausländer- und Asylrechts erfasst hat. Infolge der Umsetzung der Bestimmungen des Amsterdamer Vertrages über den Aufbau eines Raums der Freiheit, Sicherheit und des Rechts sind auf europarechtlicher Ebene zahlreiche Bestimmungen zum Visa-, Asyl- und Einwanderungsrecht erlassen worden. Dadurch entstehen Probleme der Kompatibilität mit den nationalen Rechtsordnungen und Konflikte mit innerstaatlichen Konzepten.
Das Forschungsprojekt wird sich zum einen mit Rechtsakten befassen, die im Asyl- und Flüchtlingsrecht bereits verabschiedet beziehungsweise geplant sind. Hierzu gehören insbesondere die Dublin-II-Verordnung sowie die Richtlinienentwürfe der Kommission über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen sowie über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft.
Zum anderen soll das Forschungsvorhaben die Probleme untersuchen, die sich in Verbindung mit der Harmonisierung der Visavorschriften, insbesondere durch die Schengener Übereinkommen und die EU-Visum-Verordnung, ergeben.
Sowohl im Asyl- als auch Visumrecht ist die Harmonisierung bereits vorangeschritten. Einige europäische Rechtsakte wurden auf diesem Gebiet bereits erlassen, weitere sollen in Kürze folgen. Gegenstand der Untersuchung werden die Probleme der Kompatibilität mit der deutschen Rechtsordnung und mögliche Konflikte mit innerstaatlichen Konzepten sein. Das Forschungsprojekt wird sich auch mit den Aspekten der Umsetzung von Richtlinien ins deutsche Recht beschäftigen. Hierbei werden Spielräume und Möglichkeiten für die Ausgestaltung und inhaltliche Angleichung der innerstaatlichen Rechtsakte untersucht.