Anhörung als Expertin zum sog. Selbstbestimmungs-gesetz
Am 28.11.2023 führte der Familienausschuss des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf des sog. Selbstbestimmungsgesetzes durch. Judith Froese nahm als Sachverständige an der Anhörung teil und gab eine Stellungnahme ab, in der sie die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben darlegt.
Am 28.11.2023 führte der Familienausschuss des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf des sog. Selbstbestimmungsgesetzes durch. Judith Froese nahm als Sachverständige an der Anhörung teil und gab eine Stellungnahme ab, in der sie die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben darlegt. Ihre Kritik betrifft insbesondere ungelöste Folgeprobleme (u. a.: Gleichstellung), Verschlechterungen der Rechtslage für inter- und transgeschlechtliche Personen, Rechtsunsicherheiten und unzureichende Schutzvorkehrungen für Minderjährige. Die Stellungnahme enthält zudem einen Vorschlag für ein alternatives Regelungsmodell: Dieses sieht vor, die Anforderungen des Transsexuellengesetzes abzusenken, zwischen den unterschiedlichen Personengruppen zu differenzieren und dadurch passgenauere Lösungen zu entwickeln. Gewisse Anforderungen (Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, Beratungspflicht) sollten weiterhin an Änderungen des Geschlechtseintrags gestellt werden. Für Minderjährige gilt es, stärkere Schutzvorkehrungen vorzusehen.