Vaterschafts-anfechtung
Im April 2024 entschied der Erste Senat des BVerfG, dass die gesetzlichen Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter mit dem Elterngrundrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG unvereinbar ist. Damit stärkt das Gericht einerseits die Rechtsstellung des leiblichen Vaters und betont – entgegen dem gesellschaftlichen Trend – die Bedeutung der leiblichen Abstammung durch natürliche Zeugung. Zugleich weicht es ausdrücklich von seiner bisherigen Rechtsprechung ab: Das Elterngrundrecht…
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