Promotion zum Dr. jur.
Bei Fragen zu einer Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft beraten Sie der Fachbereichsreferent und das Zentrale Prüfungsamt. Die Forschungsgebiete der Professorinnen und Professoren finden Sie auf deren Websites.
Hier finden Sie die aktuelle Promotionsordnung der Universität Konstanz für den Studiengang Rechtswissenschaft. Beachten Sie bitte auch die Fachspezifischen Regelungen in Kapitel B. unter XI. auf den Seiten 44 - 46.
Zum Procedere finden Sie auf der zentralen Seite der Universität Aktuelle Informationen und Formulare.
Regel-Voraussetzungen für die Annahme zur Promotion:
Qualifizierender Hochschulabschluss: |
mit mindestens dem Gesamtergebnis "vollbefriedigend" |
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Weitere Qualifizierung: | rechtswissenschaftliche Seminararbeit mit mind. "vollbefriedigend" |
Dissertationsschrift: |
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Potentielle Betreuerinnen und Betreuer: |
am Fachbereich Rechtswissenschaft |
Potentielle Mentorinnen und Mentoren: |
am Fachbereich Rechtswissenschaft oder mit Zustimmung der Betreuungsperson einer anderen Einrichtung |
- Sie kommen mit einer potentiellen Betreuerin bzw. einem potentiellen Betreuer überein, dass eine Promotion von Ihnen mit einem bestimmte Thema betreut würde
- Sie besprechen direkt die Person der Mentorin/des Mentors. Das Formular "Bestellung von Mentorinnen und Mentoren" ist zusammen mit dem folgenden Antrag einzureichen!
- Der vollständige Antrag auf Annahme als Doktorand/in ist mit allen Anlagen bei der Geschäftsstelle gedruckt einzureichen (bitte entsprechend der Übersicht auf Seite 2 im Antrag ordnen); der Antrag wird gesichtet und bei Vollständigkeit in der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses zur Beschlussfassung vorgelegt. Berücksichtigt werden können Anträge, die spätestens 11 Tage vor der Sitzung eingegangen sind. DIe Termine erfargen Sie bei Ihrer Betreuungsperson oder dem Fachbereichsreferenten.
- Mit der Annahme als Doktorand/in werden Sie entsprechend der gesetzlichen Pflicht immatrikuliert. Sollten die entsprechenden Gebühren noch nicht überwiesen sein, werden Sie hierzu aufgefordert.
- Sollten Sie zugleich hauptberuflich als Akademische/r Mitarbeiter/in (mind. 50 %, mind. 6 Monate) an der Universität tätig sein, können Sie sich im Antrag von der Immatrikulationspflicht befreien lassen. Sollte dieser Befreiungsgrund erst später eintreten, können Sie dies auch später beantragen.
- Sollte der Befreiungsgrund später entfallen, müssen Sie Ihre Immatrikulation beantragen.
- Vor Eröffnung des Promotionsverfahrens müssen Sie einen Kurs zur guten wissenschaftlichen Praxis der Universität erfolgreich besuchen. Der Fachbereich bietet dies fachspezifisch mit Anerkennung durch die Konstanz Research School im Rahmen des Promovierendenkolloquiums an. Ihre Betreuungsperson ist Ihnen herbei behilflich.
- Wenn Sie mit Ihrer Betreuungsperson übereinkommen, dass Ihre Dissertationsschrift einreichungsfähig ist, beantragen Sie die Eröffnung des Promotionsverfahrens. Hier können Sie Referent/innen (Gutachter/innen) bzw. Prüfer/innen vorschlagen. Näheres erfahren Sie vom Zentralen Prüfungsamt.
- Über das weitere Verfahren nach Antrag der Eröffnung informiert Sie das Zentrale Prüfungsamt.