Dr. Per Hendrik Heerma
Rechtsanwalt / Steuerberater, Hamburg
Dr. Per Hendrik Heerma
- geboren 1970
- verheiratet; 2 Kinder; wohnhaft in Hamburg
- Ausbildung zum Bankkaufmann
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz
- Wahlstation in New York
- Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Konstanz mit anschließender Promotion zum Dr. jur. im Insolvenzarbeitsrecht
- ab 2005: Lehrbeauftragter des Fachbereichs Rechtswissenschaft (Insolvenzrecht, Bilanzierung für Juristen)
- 2024: Verleihung der Honorarprofessur der Universität Konstanz
- zugelassen als Rechtsanwalt und als Steuerberater
- Mitglied des Ausschusses Insolvenzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer
- Mitglied des Fachausschusses Insolvenzrecht der Hanseatisches Rechtsanwaltskammer Hamburg
- bis 2007 Sozius der Sozietät Metzeler · van Betteray
- seit November 2007 Gründungspartner der Sozietät FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB
- seit 2006 in Großverfahren in Norddeutschland bestellter Insolvenzverwalter (u. a. Bremen, Bremerhaven, Hamburg, Kiel, Neubrandenburg) mit den Schwerpunkten Produktion, Baugewerbe und Schifffahrt (Werften, Zulieferer, 1-Schiffs- KG, Emissionshäuser)
Veröffentlichungen
- „Das geplante Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz: Abhilfeurteile und deren Umsetzung nach dem VDuG - Licht und Schatten bei der nationalen Integration des europäischen Verbraucherschutzrechts – 100 % eines Schadens wollen gut ersetzt sein“, ZZP - Zeitschrift für Zivilprozess 2023, 425 ff.
- „Insolvenzpläne mit Gesamtabgeltungsklauseln - Zum Umgang mit Risiken von Nachzüglerforderungen und weshalb § 259b InsO einer Korrektur bedarf“, ZIP 2019, 2377 ff., zusammen mit Robert Bergmann, Universität Konstanz
- „Banken als Hinterlegungsstellen im Insolvenzverfahren - Schutzpflichten und Kontenausgestaltung“, zugleich Besprechung zu BHG-Urteil vom 07.02.2019, IX ZR 47/18, ZIP 2019, 2000 ff., zusammen mit Karl Ole Rinck, Universität Konstanz
- „Zur vollstreckungsrechtlichen Zulässigkeit von sog. Gesamtabgeltungsklauseln in Insolvenzplänen – Zugleich ein Beitrag zum vollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot“, ZIP 2018, 949, zusammen mit Robert Bergmann, Universität Konstanz
- “Sicherheitenbestellung an Dritte für Verbindlichkeiten des Gesellschafters als verbotene Auszahlung i. S. d. § 30 GmbHG“, zugleich Besprechung zu BGH-Urteil vom 21.03.2017, IX ZR 93/16, ZIP 2017, 1261, zusammen mit Robert Bergmann, Universität Konstanz
- „Die Fortgeltung der Limitation Language in der Insolvenz”, ZIP 2017, 803 ff., zusammen mit Robert Bergmann, Universität Konstanz
- „Insolvenzrecht – Moderne Wege aus der Schuldenfalle und Wahrung der Gläubigerrechte“, 3. Auflage, begründetes Werk von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck, DIHK Deutscher Industrie und Handelskammertag, ca. 180 Seiten, 2015
- in: Praxishandbuch Gesellschaftsrecht, De Gruyter, 2. Auflage 2013, herausgegeben von Wolfgang Arens/Franz Tepper, ca. 80 Seiten:
im Kapitel 8 „Das Mandat im Rahmen der Insolvenz der Gesellschaft“:
- „§ 42 Feststellung der Krise im insolvenzrechtlichen Sinn“
- „§ 43 Verhaltenspflichten für Gesellschafter und Vertretungsorgane“
- „§ 45 Der Eigenantrag der Gesellschaft - Eigenverwaltung und Insolvenzplan“
im Kapitel 9 „Das Mandat im Rahmen der Insolvenz der Gesellschaft“:
- „§ 46 Steuerliche Folgen des Kapital- oder Darlehensverlusts oder der Inanspruchnahme aus Bürgschaften“
- „§ 47 Das Mandat im Eröffnungsverfahren“
- „§ 48 Das Mandat für den (vorläufigen) Insolvenzverwalter“
- „§ 49 Das Mandat für den Gesellschafter und/oder Vertretungsorgane gegen den Insolvenzverwalter“
- „§ 50 Krise, Insolvenz und Strafrecht“
- „Die Aussonderungssperre im vorläufigen Insolvenzverfahren – vor und nach Einführung des § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO“, in: Festschrift für Uwe Lissau, Beiträge aus Justiz, Kultur und Wissenschaft / hrsg. von Claudia Schilling, Wirtschaftsverlag NW, Verlag für Neue Wissenschaft, S. 73 ff., 2012
- „Der (insolvente) Kommanditist als Risiko für eine KG?“, ZIP 2011, 981 ff.
- „Haftung der Mitglieder des Aufsichtsrats in der Krise des Unternehmens“, zusammen mit Wolfgang van Betteray, in: Der professionelle Aufsichtsrat, 2011, herausgegeben von Peter H. Dehnen, Frankfurter Allgemeine Buch
- „Insolvenzrecht – Wege aus dem modernen Schuldturm / Gläubigerrechte trotz Insolvenz“, 2. Auflage, zusammen mit Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck, DIHK Deutscher Industrie und Handelskammertag, ca. 180 Seiten, 2009
- „Neues BMF-Schreiben zum ´qualifizierten´ Rangrücktritt: wie sich ein Betriff verselbständigt“, ZIP 2006, 2202, zusammen mit Dr. Jan Dirk Heerma
- „Betriebsinhaberwechsel in der Insolvenz – Die Umsetzung von Art. 5 Richtlinie 2001/23/EG in England, Österreich und Deutschland“, Dissertation, Hartung-Gorre Verlag, 224 Seiten, 2002
- „Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 14.09.2000, Rs. C-343/98, Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen“, DZWiR 2001, 99