An den Fachbereich werden auf Vorschlag des Ministeriums der Justiz und für Migration Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter sowie Verwaltungsbeamte des höheren Dienstes von Ihren Dienststellen auf Zeit als wissenschaftliche Mitarbeitende mit selbstständiger Lehrberechtigung abgeordnet. Sie ergänzen das wissenschaftliche Studien-, Prüfungs- und Lehrprogramm um die praktische Perspektive.