Professurvertretungen

Professuren können vorübergehend unbesetzt sein (weil die oder der bisherige Inhabende einen Ruf an eine andere Hochschule angenommen hat oder in den Ruhestand getreten ist) oder die Inhabenden vorübergehend (in der Regel für ein Semester) durch die Universitätsleitung von ihrer Lehrpflicht und sonstigen Dienstpflichten für bestimmte Forschungsprojekte oder andere Dienstaufgaben befreit werden.

Um die Lehre dennoch regulär anbieten zu können, können andere qualifizierte Personen (in der Regel habilitiert) zur Vertretung dieser Professur berufen werden. Diese nehmen dann auf Zeit alle Aufgaben der Professur wahr. Die Vertretung gilt jeweils für ein Semester und kann die gesamte Professur oder nur einen Teil erfassen. Die Vertretungen sind über den vertretenen Lehrstuhl zu erreichen.

Vertretung der Professur im Öffentlichen Recht mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht (NF Prof. Dr. Reimer)