Außerplanmäßige Professuren werden an habilitierte Privatdozentinnen und Privatdozenten des Fachbereichs vergeben, wenn sie sich in der Lehre verdient machen. Sie ergänzen das Lehr- und Prüfungsangebot auf wissenschaftlicher Ebene aus der Praxis heraus.
Privatdozentinnen und Privatdozenten
Personen, die durch eine Habilitation an der Universität Konstanz die selbstständige Forschungs-, Lehr- und Prüfungsbefugnis erlangt haben, dürfen die Bezeichnung Privatdozentin bzw. Privatdozent führen, solange sie in der selbstständigen Lehre an der Universität Konstanz tätig sind und in keinem anderen hauptamtlichen wissenschaftlichen Beruf mit Lehrberechtigung beschäftigt sind.
Derzeit sind am Fachbereich keine Privatdozentinnen oder Privatdozenten am Fachbereich beschäftigt.
Gastprofessuren
Die Universitätsleitung lädt auf Vorschlag des Fachbereichs jeweils für einen im Voraus begrenzten Zeitraum für bestimmte Aufgaben in Forschung, Lehre, Kunst und Weiterbildung Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer anderer Hochschulen oder Persönlichkeiten aus der wissenschaftlichen oder künstlerischen Praxis, die die Voraussetzungen für eine Professur erfüllen, als Gastprofessorinnen oder Gastprofessoren an den Fachbereich ein.
Diese werden traditionell im Sommersemester eingeladen und bieten einen Einblick in die jeweils heimische Rechtsordnung und -sprache für die hiesigen Studierenden in der Landessprache und forschen gemeinsam mit Professorinnen und Professoren an länderübergreifenden Aspekten ihres jeweilige Forschungsschwerpunkts.