Zuhören bei der mündlichen Prüfung (Staatsprüfung Frühjahr 2018)
Ansprechpartner und Vorgehensweise
Es besteht die Möglichkeit an der kommenden mündlichen Prüfung in der Staatsprüfung als Zuhörerin oder Zuhörer teilzunehmen. Wenn Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte ab dem 22.05.2018 telefonisch (07531 280-1205) an Frau Fischbach vom Landgericht Konstanz.