Digitale Kompetenzen

Digitalisierung und Recht (ADILT)

Gegenstand der Lehrveranstaltung ist es, verschiedene Probleme, die durch die Digitalisierung im Recht entstanden sind, im Lichte des Zivil- und Strafrechts aufzuzeigen. Hierbei werden den Teilnehmenden Kompetenzen in Bezug auf technische Systeme vermittelt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund rechtlicher Vorgaben. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Veranstaltung nimmt die Heruasforderungen und Anforderungen an und aus der Digitalisierung zweier Rechtsfelder in den Fokus, die des Strafrechts und des Zivilrechts.
Dabei werden im Strafrecht in erster Linie Probleme des allgemeinen Teils (AT) behandelt:

  • Wie löst man Dilemmasituationen beim autonomen Fahren?
  • Kann es Rechte und Strafen für AI geben?
  • Wer kann beim Einsatz von AI wie strafrechtlich verantwortlich sein?
  • Wie sieht es mit Sorgfaltspflichten und Fahrlässigkeitsmaßstab aus?
  • Auch ein Blick in den besonderen Teil (BT) wird gewagt, wobei hier voraussichtlich Datenstrafrecht und Hasskriminalität  untersucht werden.

Im zivilrechtlichen Teil werden zunächst Fragen der Regulierung und Haftung von datengestützten Systemen geklärt:

  • Wie können autonome Systeme reguliert werden?
  • Wie geht man mit der “Blackbox”-Problematik um?
  • Wer trägt für den Einsatz von autonomen Systemen rechtlich die Verantwortung?
  • Anschließend erfolgt eine Darstellung dessen, wie Daten bei der Rechtsfindung und Rechtsgestaltung eingesetzt werden können:
  • Wie sind AI-generierte Willenserklärungen rechtlich zu würdigen?
  • Wie kommen Verträge im “Machine-to-Machine Verhältnis” wirksam zustande?
  • Wo kommen Datenanalyse und Datenverwendung in der juristischen Praxis zum Einsatz? Hierbei stellt sich insbesondere die Frage nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Datenschutz.

Die Veranstaltung ist Teil des ADILT-Zertifikatprogramms.

Geeignet ab 1. Fachsemester.