Rechtsgeschichte

Die Rechtsgeschichte beleuchtet als interdisziplinäre Wissenschaft zwischn Rechtswissenschaft und Geistewissenschaften die historischen Hintergründe bestimmter Rechtsordnungen und Rechtskreise und versucht Systematiken und Entwicklungen nachzuweisen und darzustellen. Aus ihr sollen Erkenntnisse für die Fortentwicklung und die historisch-systematische Auslegung gewonnen werden.

Traditionell wird sie in Deutschland als Teil der Rechtswissenschaften an den jursitischen Fakultäten erforscht und gelehrt. In Europa ist die Spezialisierung in einen romanistischen, einen germanistischen und einen kanonischen Zweig üblich. Im Allgemeinen kann aber auch die jüngere nationalstaatliche Rechtsentwicklung Teil der Betrachtung sein.

Veranstaltungen zur Rechtsgeschichte

Römisches und Europäisches Privatrecht

Wer das deutsche Zivilrecht tiefer verstehen will, muss erstens seine historische Entwicklung aus dem römischen Recht verstehen und es zweitens mit den anderen europäischen Privatrechtsordnungen vergleichen. Anhand von Kernthemen des deutschen Zivilrechts werden Kernmerkmale der repubikanischen und kaiserlichen römischen Zivilrechtsordnung in ihrer Entwicklung und Nachwirken in den europäischen Rechtsordnungen beleuchtet. Ziel der Veranstaltung ist es, das zivilrechtliche Wissen zu vertiefen und Rechtsfiguren des deutsche Rechts in ihren historischen Ursprung zu hinterfragen.

Europäische Verfassungsgeschichte

Ausgehend von der attischen Demokratie und der römischen Republik wird die Entwicklung der Verfassungen von Deutschland, England, Nordamerika und Frankreich nachvollzogen. Die Vorlesung wendet sich vor allem an Erst-/Zweitsemester.