Jun.-Prof. Gräf zum ordentlichen Universitätsprofessor ernannt


Nach meiner Habilitation an der Universität Würzburg (Habilitationsschrift: "Tendenzschutz im Individualarbeitsrecht"; erscheint demnächst in "Jus Privatum", Mohr Siebeck) mit der Venia für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie Sozialrecht wurde ich im WS 2023/24 in dem seit 2020 an der Universität Konstanz laufenden Tenure-Track-Verfahren vorzeitig positiv endevaluiert. Daraufhin wurde ich am 27.3.2024 von der Rektorin Prof. Dr. Katharina Holzinger im Beisein des Kanzlers Jens Apitz mit Wirkung ab dem 1.4.2024 zum ordentlichen Universitätsprofessor ernannt. Ich werde zukünftig – als Nachfolger von Herrn Prof. Dr. Winfried Boecken, LL.M (EHI Florenz) – Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sein und trete damit in große Fußstapfen.

Mein herzlicher Dank gilt Herrn Boecken und allen Kollegen/innen und Mitarbeiter/innen im Fachbereich, die mich in den vier Jahren meiner Juniorprofessur unterstützt haben – sei es logistisch durch diverse "Amtshilfen" (insbesondere zu Beginn meiner Zeit in Konstanz inmitten des Corona-Lockdowns) oder durch die vielen wertvollen Ratschläge. Auf die weitere enge Zusammenarbeit und den intensiven fachlichen wie persönlichen Austausch freue ich mich sehr!

Ihr / Euer

Stephan Gräf
 

Siehe auch die Informationen auf der Homepage des Fachbereichs.