Lehrbücher Strafrecht Besonderer Teil

1. Rengier, Strafrecht, Besonderer Teil I, Vermögensdelikte, 26. Auflage 2024 (Verlag C.H. Beck, München, Reihe „Grundrisse des Rechts“, 536 S.)

2. Rengier, Strafrecht, Besonderer Teil II, Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit, 25. Auflage 2024 (Verlag C.H. Beck, München, Reihe „Grundrisse des Rechts“, 660 S.)

 

I. Konzeption

Die Lehrbücher, die durch das Lehrbuch zum Allgemeinen Teil (16. Auflage 2024) ergänzt werden, bringen eine systematische und in anschaulicher Weise fallorientierte Darstellung zum Besonderen Teil des Strafrechts. Sie richten sich in erster Linie an Studenten und eignen sich für Anfangssemester, Fortgeschrittene und Examenskandidaten gleichermaßen. Referendaren ermöglichen sie eine Wiederholung des Stoffes. Die Bücher konzentrieren sich auf den prüfungs- und examensrelevanten Pflichtfachstoff.

Ein klarer Aufbau, eine verständliche Diktion und die einprägsame Erörterung von Streitfragen erleichtern den Zugang zu den Fragen des Besonderen Teils. Gleichzeitig fördern viele Beispielsfälle, Aufbauschemata und praktische Hinweise zur Fallbearbeitung die Umsetzung des Stoffes in Falllösungen. Zur Eigenkontrolle können die Beispielsfälle erst selbstständig gelöst und dann mit den angebotenen Lösungsskizzen verglichen werden.

Der Erfolg der Grundrisse, deren erste Auflagen 1997 bzw. 1998 erschienen sind, zeigt, dass insbesondere die studentischen Leserinnen und Leser das Werk annehmen und die didaktisch orientierte Mischung zwischen systematischer und fallorientierter Darstellung das Bedürfnis der Studierenden nach einem klar strukturierten und verständlichen Leitfaden zum Besonderen Teil trifft.

II. Zu den Neuauflagen 2024

Die Neuauflagen sind gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht worden. Wie schon in den Vorauflagen habe ich großen Wert auf die Einarbeitung aktueller und ausbildungsrelevanter Entscheidungen gelegt. Zudem wurden weitere Hinweise zur Fallbearbeitung aufgenommen. Alle Aufbauschemata werden in graphisch ansprechender Form präsentiert.

Im „BT I“ stehen Fragen der Diebstahlsdelike, des Raubes und räuberischen Diebstahls sowie der Untreue und des Kartenmissbrauchs im Zentrum. Im „BT II“ haben Fragen der Sterbehilfe, der gefährlichen und schweren Körperverletzung, der Verkehrsstraftaten sowie der §§ 113 ff. besondere Aufmerksamkeit gefunden; ferner sind insbesondere im Rahmen des § 240, aber auch der §§ 113 ff., 315b die Ausführungen hervorzuheben, in denen es speziell um die Strafbarkeit bestimmter Aktionen von Klimaaktivisten geht.

III. Zur Benutzung der Lehrbücher

Die Bände „BT I“ und „BT II“ können selbstverständlich unabhängig voneinander benutzt werden. Andererseits bilden sie insoweit eine Einheit, als der Leser durch Querverweise auch zwischen den Bänden in die Lage versetzt werden soll, übergreifende Zusammenhänge und parallele Fragestellungen leichter zu erkennen und besser zu verstehen.

Weiter ist großer Wert auf die für das Verständnis und den Lernerfolg wichtige Integration namentlich von solchen Fragen des Allgemeinen Teils gelegt worden, die typischerweise im Zusammenhang mit bestimmten Tatbeständen des Besonderen Teils auftauchen und leicht vernachlässigt werden. Wer derartige „AT-Fragen“ beim Studium der BT-Bände gezielt studieren möchte, kann die einschlägigen Fundstellen in den ausführlichen Stichwortverzeichnissen der BT-Lehrbücher schnell finden (siehe vor allem die Stichworte Absicht, Analogie, Bedingungen, Beendigung, Besondere persönliche Merkmale, Einverständnis, Einwilligung, Erfolgsqualifizierte Delikte, Gefahr, Irrtum, Konkurrenzen, Täterschaft und Teilnahme, Rücktritt, Unterlassen, Versuch, Vorsatzwechsel).

Zum Umgang mit den Fällen, die den einzelnen Paragraphen vorangestellt sind, zu weiteren Benutzungshinweisen und zur unentbehrlichen sprachlichen und stilistischen Schulung wird auf den Link zum Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil verwiesen.

Hinweise, Kritik und Anregungen nehme ich gerne entgegen (E-Mail: Rudolf.Rengier@uni-konstanz.de).