Promotion zum Dr. jur.
Bei Fragen zu einer Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft beraten Sie der Fachbereichsreferent und das Zentrale Prüfungsamt. Die Forschungsgebiete der Professorinnen und Professoren finden Sie auf deren Websites.
Hier finden Sie die aktuelle Promotionsordnung der Universität Konstanz für den Studiengang Rechtswissenschaft. Beachten Sie bitte auch die Fachspezifischen Regelungen in Kapitel B. unter XI. auf den Seiten 44 - 46.
Zum Procedere finden Sie auf der zentralen Seite der Universität Aktuelle Informationen und Formulare.
Regel-Voraussetzungen für die Annahme zur Promotion:
Qualifizierender Hochschulabschluss: |
mit mindestens dem Gesamtergebnis "vollbefriedigend" |
| |
Weitere Qualifizierung: | rechtswissenschaftliche Seminararbeit mit mind. "vollbefriedigend" |
Potentiell betreute Disserationsthemen: | Forschungsbereich der am Fachbereich tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer |
Potentielle Betreuerinnen und Betreuer: |
am Fachbereich Rechtswissenschaft |