Zuhören bei der mündlichen Prüfung (Staatsprüfung Frühjahr 2019)
Ansprechpartner und Vorgehensweise
Es besteht die Möglichkeit an der kommenden mündlichen Prüfung in der Staatsprüfung als Zuhörer bzw. Zuhörerin teilzunehmen. Wenn Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte ab dem 21.05.2019 telefonisch (07531 280-1205) an Frau Fischbach vom Landgericht Konstanz.