Pflege naher Angehöriger
Die Pflege naher Angehöriger ist eine emotional wie psychisch und physisch erheblche zusätzliche Belastung, die Auswirkung auf das Studium haben kann. Damit sollen Sie nicht allein gelassen werden (§ 2 Abs. 3 S. 1 LHG).
Entsprechend sieht § 34 Abs. 3, § 32 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 5 LHG vor, dass die Prüfungsordnungen Ausgleichsmaßnahmen analog der eigenen Erkrankung und dem Mutterschutz vorsehen sollen. Ein formales Teilzeitstudium im Sinne von § 30 Abs. 3 LHG besteht bislang noch nicht, Fristverlängerungen sind nach ZwiPrO und JAPrO aber möglich, insbesondere auch für Zwischenprüfung, Freiversuch und Notenverbesserung.
Am Fachbereich gewähren wir Ihnen unter den gleichen Voraussetzungen wie beim Mutterschutz und Elternzeit entsprechende Fristverlängerungen, Beurlaubungen und Prüfungsrücktritte. Voraussetzung ist, dass das Erfordernis der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen im Sinne von § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes nachgewiesen ist.
Nahe Angehörige im Sinne des Gesetzes sind
- Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern,
- Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner,
- Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die die Voraussetzungen nach den §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch erfüllen. Pflegebedürftig im Sinne von § 2 sind auch Personen, die die Voraussetzungen nach den §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch voraussichtlich erfüllen.
Danach ist ein Pflegegrad von mindestens I erforderlich. Aus welchem Grund sich dieser ergbt, ist unerheblich, gleichfalls, ob auch noch anderen Personen an der Pflege beteiligt sind. Als Nachweis können die Pflegebescheinigung der Pflegekasse und ggf. ergänzende Sachverhaltsdarstellungen dienen.
Melden Sie sich bitte bei der Fachstudienberatung, wenn Sie entsprechenden Bedarf für sich sehen.