Aufgabe und Zielsetzungen des Konstanzer Seminar(s) zur Rechtsentwicklung
Das Konstanzer Seminar zur Rechtsentwicklung ist eine wissenschaftliche Einrichtung der beteiligten Professorinnen und Professoren sowie Privatdozenten des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Konstanz in der Rechtsform eines nichtrechtsfähigen Vereins.
Zweck des Konstanzer Seminar(s) zur Rechtsentwicklung ist die Förderung der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Recht und dessen Fortentwicklung. Es soll ein Forum zur wissenschaftlichen Diskussion geschaffen werden, das dem fächerübergreifenden und internationalen Charakter des Rechts durch rechtswissenschaftliche Interdisziplinarität Rechnung trägt, Verbindungen zwischen Wissenschaft und Praxis herstellt bzw. fördert und dadurch die in der Regel einzelfachbezogene und universitätsinterne Lehre ergänzt.
Die Aufgabe des Konstanzer Seminar(s) zur Rechtsentwicklung besteht insbesondere in der Durchführung von wissenschaftlichen Vortragsveranstaltungen über aktuelle rechtsdogmatische und rechtspolitische Themen.
Organe
Organe des Konstanzer Seminar(s) zur Rechtsentwicklung sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Seit Gründung des Seminars im Jahre 2001 bis 2015 war Herr Professor Dr. Winfried Boecken, LL.M. geschäftsführender Direktor des Konstanzer Seminar(s) zur Rechtsentwicklung. Seit dem Sommersemester 2015 ist Herr Professor Dr. Michael Stürner geschäftsführender Direktkor des Konstanzer Seminar(s) zur Rechtsentwicklung.